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Wer darf eine Heizung einbauen? · Ratgeber Heizung

Heizung einbauen? Nur mit Fachbetrieb.

Wer einbaut, wer anschließt, wer abnimmt – die Zuständigkeiten auf einen Blick.

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Wer darf eine Heizung einbauen?

Eine Heizung einbauen darf ein in die Handwerksrolle eingetragener Betrieb des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks (Anlage A Nr. 24 Handwerksordnung). An der Gasleitung arbeitet nur ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Unternehmen. Die Abgasanlage nimmt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ab, den Stromanschluss einer Wärmepumpe macht ein Elektrofachbetrieb.

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Welches Handwerk ist für Heizungen zuständig?

Das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk. Es steht in Anlage A der Handwerksordnung unter Nr. 24 und ist zulassungspflichtig.

Zulassungspflichtig heißt: Einen solchen Betrieb darf nach § 1 Handwerksordnung nur führen, wer in die Handwerksrolle eingetragen ist – in der Regel mit Meisterbrief oder einer gleichwertigen Qualifikation. „Installateur“ und „Heizungsbauer“ sind dabei kein Gegensatz, sondern ein einziges Handwerk, das Sanitär, Heizung und Klima (SHK) umfasst.

Wir sind ein Meisterbetrieb dieses Handwerks. Für den Kunden heißt das: Planung, Einbau, Inbetriebnahme und Wartung kommen aus einer Hand; die Arbeiten anderer Gewerke stimmen wir ab.

Wer übernimmt welchen Teil der Arbeit?

Beim Einbau einer Heizung sind meist mehrere Fachleute beteiligt. Die Tabelle zeigt, wer welche Aufgabe übernimmt und wo die Regel steht.

Zuständigkeiten beim Einbau einer Heizung (Stand 22.09.2026, keine Rechtsberatung)
Aufgabewer macht esRechtsgrundlage
Heizung planen, einbauen, in Betrieb nehmenBetrieb des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks mit Eintrag in der Handwerksrolle§ 1 und Anlage A Nr. 24 HwO
Arbeiten an der Gasanlage hinter der HauptabsperreinrichtungNetzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen§ 13 NDAV
Stromanschluss und Zählerplatz der WärmepumpeElektrofachbetrieb (Elektrotechniker)Anlage A Nr. 25 HwO
Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung meldenin der Regel der Elektrofachbetrieb beim Netzbetreiber§ 14a EnWG
Arbeiten am Kältekreis von Split-WärmepumpenFachkräfte mit Zertifizierung nach F-Gas-RechtVerordnung (EU) 2024/573
Abgasmessung nach Inbetriebnahme einer Öl- oder GasheizungSchornsteinfeger, binnen vier Wochen§ 14 1. BImSchV
Feuerstättenschaubevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger§ 14 SchfHwG
Bestätigungen für den KfW-FörderantragFachunternehmen oder Energieeffizienz-ExperteKfW-Merkblatt 458

Darf ich meine Heizung selbst anschließen?

An der Gasinstallation nein. Nach § 13 Niederdruckanschlussverordnung dürfen Gasanlagen hinter der Hauptabsperreinrichtung nur vom Netzbetreiber oder von einem Unternehmen errichtet, geändert und unterhalten werden, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Auch wo keine Gasleitung im Spiel ist, riskiert Eigenleistung viel: Sicherheit, Gewährleistung des Herstellers und die Förderung. Für die KfW-Heizungsförderung bestätigt ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte den Einbau – eine selbst eingebaute Heizung lässt sich so nicht nachweisen. Kleinere Handgriffe wie das Entlüften eines Heizkörpers bleiben selbstverständlich Ihre Sache.

Wer nimmt die neue Heizung ab?

Bei Öl- und Gasheizungen der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Er prüft vor der Inbetriebnahme die Abgasanlage und misst nach § 14 der 1. BImSchV innerhalb von vier Wochen nach der Inbetriebnahme die Abgaswerte.

Danach begleitet er die Anlage über ihre ganze Lebensdauer: mit der Feuerstättenschau zweimal in seinem Bestellungszeitraum und den wiederkehrenden Messungen. Die Anmeldung der neuen Anlage übernimmt in der Regel der ausführende Betrieb; wir stimmen den Termin mit Ihnen und dem Schornsteinfeger ab.

Eine Wärmepumpe hat keine Abgasanlage. Dort entfallen Abnahme und Messung durch den Schornsteinfeger.

Wer schließt die Wärmepumpe an den Strom an?

Ein Elektrofachbetrieb. Das Elektrotechnikerhandwerk steht in Anlage A der Handwerksordnung unter Nr. 25 und ist ein eigenes zulassungspflichtiges Handwerk.

Wärmepumpen gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz und werden beim Netzbetreiber gemeldet. Diese Meldung und den Zählerplatz übernimmt der Elektrofachbetrieb. Wir bauen die Wärmepumpe ein, binden sie in die Heizung ein und stimmen den Termin mit dem Elektriker ab.

Wer darf den Kältekreis einer Wärmepumpe öffnen?

Nur Fachkräfte mit Zertifizierung nach dem F-Gas-Recht. Die EU-Verordnung 2024/573 regelt, welche Arbeiten an Anlagen mit fluorierten Kältemitteln eine Zertifizierung erfordern; das Umweltbundesamt erklärt die Anforderungen in seinen Fragen und Antworten.

Bei Monoblock-Wärmepumpen ist der Kältekreis ab Werk geschlossen und befüllt. Bei Split-Geräten werden Innen- und Außengerät über Kältemittelleitungen verbunden; diese Arbeit braucht die Zertifizierung.

Welche Kammer ist in Wetzlar zuständig?

Die Handwerkskammer Wiesbaden. Sie ist auch für Mittelhessen zuständig, also für die Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und den Vogelsbergkreis.

Bei der Kammer ist die Handwerksrolle geführt. Wer wissen will, ob ein Betrieb für ein Handwerk eingetragen ist, kann dort nachfragen.

Was wir selbst machen – und was nicht

Als Meisterbetrieb des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks übernehmen wir den Heizungsteil; für den Rest stimmen wir die Termine ab.

Macht Noa Haustechnik

  • Heizung und Wärmepumpe planen, einbauen und in Betrieb nehmen
  • Hydraulik, Speicher und Heizkreise einbinden
  • Alte Anlage ausbauen
  • Wartung nach Herstellervorgabe

Machen andere Fachleute

  • Stromanschluss, Zählerplatz, Meldung nach § 14a EnWGElektrofachbetrieb
  • Abnahme der Abgasanlage, Messung, Feuerstättenschaubevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
  • Energieberatung, individueller SanierungsfahrplanEnergieeffizienz-Experte
  • Dach, Dämmung, PhotovoltaikDachdecker, Elektrofachbetrieb

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Wer darf was?

Sind Installateur und Heizungsbauer dasselbe?

Ja. Es ist ein einziges Handwerk: Installateur und Heizungsbauer, Anlage A Nr. 24 der Handwerksordnung.

Darf ein Elektriker eine Wärmepumpe einbauen?

Die Elektroseite ja: Stromanschluss, Zählerplatz und Meldung beim Netzbetreiber. Den Heizungsteil mit Hydraulik, Speicher und Einbindung in die Heizkreise übernimmt das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk.

Wer meldet die neue Heizung beim Schornsteinfeger an?

In der Regel der ausführende Betrieb. Abnahme und Messung macht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.

Wer darf den Kältekreis einer Split-Wärmepumpe befüllen?

Nur Fachkräfte mit Zertifizierung nach dem F-Gas-Recht (Verordnung (EU) 2024/573).

Welche Kammer ist in Wetzlar zuständig?

Die Handwerkskammer Wiesbaden, die auch den Lahn-Dill-Kreis betreut.

Quellen

Rechts- und Förderangaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.

  1. Handwerksordnung, Anlage A (zulassungspflichtige Handwerke) · abgerufen 22.09.2026
  2. § 1 Handwerksordnung (Eintragung in die Handwerksrolle) · abgerufen 22.09.2026
  3. § 13 NDAV – Gasanlage (Gesetzestext) · abgerufen 22.09.2026
  4. § 14 SchfHwG – Feuerstättenschau (Gesetzestext) · abgerufen 22.09.2026
  5. § 14 1. BImSchV – Überwachung neuer Feuerungsanlagen · abgerufen 22.09.2026
  6. § 14a EnWG (Gesetzestext) · abgerufen 22.09.2026
  7. KfW-Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Stand 07/2026 · gültig ab 21.07.2026, abgerufen 22.09.2026
  8. Umweltbundesamt: FAQ zur F-Gas-Verordnung, Abschnitt 4 Zertifizierung · abgerufen 22.09.2026
  9. Handwerkskammer Wiesbaden: Mittelhessen · abgerufen 22.09.2026

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