Zum Inhalt springen

Wie läuft ein Heizungstausch ab? · Ratgeber Heizung

Alte Heizung raus. Neue läuft sicher.

Von der Aufnahme bis zur Abnahme: so läuft ein Heizungstausch in festen Schritten.

Wandhängende Gastherme in einem gefliesten Bad (Herstellerfoto) HEIZUNG · SANITÄR · KLIMA · HEIZUNG · SANITÄR · KLIMA · MEISTER BETRIEB
300+Projekte
10+Jahre Erfahrung
94 %Weiterempfehlung
  • Alle Schritte mit Zuständigkeit
  • Was Sie vorbereiten können
  • Ein Ansprechpartner vom Meisterbetrieb

Wie läuft ein Heizungstausch ab?

Ein Heizungstausch läuft in festen Schritten: Bestandsaufnahme vor Ort, Angebot, bei Förderung Vertrag mit Bedingung und Antrag vor Beginn, Liefertermin, Ausbau der alten und Einbau der neuen Anlage, Inbetriebnahme mit hydraulischem Abgleich, Abnahme der Abgasanlage durch den Bezirksschornsteinfeger und Einweisung. Fällt die alte Heizung aus, kann eine gemietete Übergangsheizung mitgefördert werden.

Stand:

Kostenlos und unverbindlich

Heizungstausch planen – Termin vor Ort anfragen

Zwei Fragen, Ihre Postleitzahl, Ihre Rückrufnummer – unter einer Minute. Wir rufen Sie zurück, ohne Verkaufsdruck.

Schritt 1 von 4 unter 1 Minute

Was können wir für Sie tun?

Wählen Sie, was am ehesten passt.

Kostenlos und unverbindlich · Verschlüsselte Übertragung · Rückruf an Werktagen

Lieber direkt sprechen? 06183 9099961

Welche Schritte hat ein Heizungstausch?

Aufnahme, Angebot, Förderweg, Lieferung, Aus- und Einbau, Inbetriebnahme, Abnahme und Einweisung. Die Reihenfolge ist bei fast jedem Tausch gleich, egal ob ein Gaskessel gegen einen neuen Kessel oder gegen eine Wärmepumpe getauscht wird.

Die Tabelle zeigt, wer welchen Schritt übernimmt und was Sie selbst tun. Der Förderweg entfällt, wenn Sie eine Heizung wählen, die nicht gefördert wird – etwa eine Gasheizung.

Ablauf eines Heizungstauschs mit Zuständigkeiten (Stand 22.09.2026)
Schrittwerwas Sie tun
1. Termin vor Ort und AufnahmeHeizungsbauerHeizraum zugänglich machen, Verbrauchsabrechnungen bereitlegen
2. AngebotHeizungsbauerPositionen prüfen, offene Fragen klären
3. Förderweg (nur bei geförderter Heizung)Sie, mit Bestätigung zum Antrag vom Fachunternehmen oder Energieeffizienz-ExpertenVertrag mit Bedingung schließen, Antrag bei der KfW vor Beginn stellen
4. Bestellung und LieferterminHeizungsbauerEinbautermin freihalten
5. Stromanschluss bei einer WärmepumpeElektrofachbetriebZugang zum Zählerschrank ermöglichen
6. Ausbau der alten, Einbau der neuen AnlageHeizungsbauerWeg zum Heizraum freiräumen
7. Inbetriebnahme und hydraulischer AbgleichHeizungsbauerZugang zu allen Räumen mit Heizkörpern
8. Abnahme der Abgasanlage bei neuer Feuerstättebevollmächtigter BezirksschornsteinfegerTermin wahrnehmen
9. Einweisung und UnterlagenHeizungsbauerBedienung erklären lassen, Unterlagen aufbewahren
10. Nachweis und Auszahlung (bei Förderung)Fachunternehmen oder Experte, dann KfWRechnung und Bestätigung nach Durchführung einreichen

Wie lange bleibt es kalt?

So kurz wie möglich – die Dauer nennen wir Ihnen nach der Aufnahme, weil sie vom Haus und von der neuen Technik abhängt. Ein Kessel, der an gleicher Stelle gegen einen neuen getauscht wird, braucht weniger Zeit als eine Wärmepumpe mit Außengerät, Speicher und neuer Verrohrung.

Wer planen kann, tauscht am besten außerhalb der Heizperiode. Muss es im Winter sein, klären wir vorab, ob eine Übergangslösung für Heizung und Warmwasser nötig ist.

  • Wie viel Umbau braucht der Heizraum – bleibt der Platz, oder zieht die Anlage um?
  • Kommt ein Außengerät, ein neuer Speicher oder ein neuer Abgasweg hinzu?
  • Muss ein Elektrofachbetrieb den Zählerschrank anpassen?
  • Werden Heizkörper getauscht oder ergänzt?

Was müssen Sie vorbereiten?

Vor allem freien Zugang und ein paar Unterlagen. Je besser wir die alte Anlage kennen, desto genauer wird das Angebot.

  • Typenschild oder Unterlagen der alten Heizung
  • Gas-, Öl- oder Stromabrechnungen der letzten Jahre
  • Den letzten Feuerstättenbescheid oder das Messprotokoll des Schornsteinfegers
  • Bei Eigentümergemeinschaften: den Beschluss der Gemeinschaft
  • Einen freien Weg vom Eingang zum Heizraum am Einbautag

Wann kommt der Schornsteinfeger?

Nach dem Einbau einer Feuerstätte, also eines Gas-, Öl- oder Pelletkessels. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft, ob die Abgasanlage sicher benutzt werden kann, bevor die Heizung regulär in Betrieb geht. Die Anmeldung übernimmt in der Regel der ausführende Betrieb; wir stimmen das bei Auftragserteilung mit Ihnen ab.

Bei einer Wärmepumpe gibt es keine Feuerstätte und damit keine Abnahme. Die Stilllegung des alten Kessels sollte der Bezirksschornsteinfeger aber erfahren, damit er Ihre Kehr- und Prüftermine anpasst. Unabhängig davon führt er nach § 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz zweimal in seinem Bestellungszeitraum die Feuerstättenschau durch.

Was passiert mit der alten Anlage?

Ausbau und Entsorgung gehören als eigene Position ins Angebot. So sehen Sie vorher, was mit Kessel, Speicher und alten Leitungen geschieht.

Bei einer Ölheizung kommt der Tank dazu. Ob er ausgebaut oder stillgelegt wird und wer das übernimmt, klären wir bei der Aufnahme. Arbeiten an der Gasleitung darf nach § 13 Niederdruckanschlussverordnung nur ein Unternehmen ausführen, das im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist.

Was, wenn die Heizung im Winter ausfällt?

Dann wird aus dem geplanten Tausch ein dringender. Nach dem KfW-Merkblatt 458 ist bei einem Heizungsdefekt die Miete einer provisorischen Heizung förderfähig, bis eine förderfähige Anlage eingebaut ist – ab Antragstellung für höchstens ein Jahr.

Das nimmt den Zeitdruck aus der Entscheidung: Sie müssen nicht die erstbeste Heizung nehmen, nur weil es kalt ist. Rufen Sie bei einem Ausfall am besten direkt an.

Staatliche Förderung ist möglich – bis zu 70 % je nach Voraussetzungen (Stand 2026). Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und unterstützen beim Antrag.

Was wir selbst machen – und was nicht

Macht Noa Haustechnik

  • Aufnahme, Planung und Angebot
  • Ausbau der alten und Einbau der neuen Heizung
  • Inbetriebnahme, hydraulischer Abgleich und Einweisung
  • Termine der beteiligten Fachleute abstimmen

Machen andere Fachleute

  • Abnahme der Abgasanlage, Feuerstättenschaubevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
  • Stromanschluss und Anmeldung der Wärmepumpe beim NetzbetreiberElektrofachbetrieb
  • Förderzusage und AuszahlungKfW

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Heizungstausch

Wie lange dauert ein Heizungstausch?

Das hängt von Haus und Technik ab. Wir nennen Ihnen die Dauer nach der Aufnahme vor Ort – ehrlich und mit den Schritten, die dazugehören.

Ist ein Heizungstausch im Winter möglich?

Ja, mit Planung. Ob eine Übergangslösung für Heizung und Warmwasser nötig ist, klären wir vorab. Bei einem Defekt ist die Miete einer provisorischen Heizung nach KfW-Merkblatt 458 förderfähig.

Wer meldet die neue Heizung beim Schornsteinfeger an?

In der Regel der ausführende Betrieb. Wir stimmen das bei Auftragserteilung mit Ihnen ab.

Muss ich beim Tausch zu Hause sein?

Zu Beginn, damit wir Zugang haben, und zur Einweisung am Ende. Dazwischen reicht es, wenn jemand erreichbar ist.

Was ist mit dem Warmwasser während des Tauschs?

Das planen wir mit. Hängt das Warmwasser an der Heizung, fällt es während des Umbaus ebenfalls aus; bei Bedarf sprechen wir über eine Übergangslösung.

Quellen

Rechts- und Förderangaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.

  1. KfW-Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Stand 07/2026 · gültig ab 21.07.2026, abgerufen 22.09.2026
  2. § 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (Feuerstättenschau) · abgerufen 22.09.2026
  3. § 13 Niederdruckanschlussverordnung (Gasanlage) · abgerufen 22.09.2026

Kostenlos und unverbindlich

Heizungstausch planen – Termin vor Ort anfragen

Zwei Fragen, Ihre Postleitzahl, Ihre Rückrufnummer – unter einer Minute. Wir rufen Sie zurück, ohne Verkaufsdruck.

Schritt 1 von 4 unter 1 Minute

Was können wir für Sie tun?

Wählen Sie, was am ehesten passt.

Kostenlos und unverbindlich · Verschlüsselte Übertragung · Rückruf an Werktagen

Lieber direkt sprechen? 06183 9099961

Sprechen wir über Ihr Vorhaben.

Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an oder stellen Sie Ihre Anfrage in einer Minute.

Kostenlose Beratung anfordern

Direkt erreichen

06183 9099961

Kostenlose Erstberatung · Rückruf an Werktagen

info@noa-haustechnik.de
Anrufen Beratung anfordernBeratung