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Heizung ausgefallen – was tun? · Ratgeber Heizung

Heizung aus? Erst drei Dinge prüfen.

Druck, Brennstoff, Störcode: was Sie selbst prüfen und wann Sie anrufen.

Wandhängende Gastherme in einem gefliesten Bad (Herstellerfoto) HEIZUNG · SANITÄR · KLIMA · HEIZUNG · SANITÄR · KLIMA · MEISTER BETRIEB
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94 %Weiterempfehlung
  • Drei Prüfungen vor dem Anruf
  • Klare Regeln bei Gasgeruch
  • Direkt anrufen statt lange suchen

Heizung ausgefallen? Rufen Sie am besten direkt an – wir sagen Ihnen ehrlich, wann wir da sein können.

Heizung ausgefallen – was tun?

Fällt die Heizung aus, helfen vor dem Anruf drei Prüfungen: Liegt der Anlagendruck im grünen Bereich, sind Strom und Brennstoff vorhanden, zeigt die Regelung einen Störcode? Notieren Sie Code und Gerätetyp, das beschleunigt die Reparatur. Riechen Sie Gas, verlassen Sie das Haus und rufen Sie den Entstörungsdienst des Gasnetzbetreibers. Bei einem Defekt kann eine gemietete Übergangsheizung förderfähig sein.

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Was prüfe ich zuerst?

Druck, Versorgung und Störanzeige. Diese drei Prüfungen dauern nur wenige Minuten und lösen manchen Ausfall schon – oder sie liefern die Angaben, mit denen der Fachbetrieb das richtige Teil mitbringt.

  1. Druck: Steht der Zeiger am Manometer im markierten Bereich? Liegt er darunter, fehlt Wasser in der Anlage.
  2. Versorgung: Ist der Heizungsnotschalter eingeschaltet – er sitzt oft außen neben der Tür zum Heizraum – und ist die Sicherung drin? Ist bei Öl der Tank nicht leer, ist bei Gas der Gashahn an der Therme offen?
  3. Störanzeige: Zeigt das Display einen Code oder blinkt eine Störlampe? Notieren Sie Code und Gerätetyp vom Typenschild.

Welche Ursache steckt hinter welchem Symptom?

Die Tabelle hilft bei der ersten Einordnung. Sie ersetzt keine Fehlersuche durch den Fachbetrieb, verhindert aber unnötige Einsätze.

Symptom, mögliche Ursache und erste Schritte bei einem Heizungsausfall (allgemeine Hinweise, Herstelleranleitung beachten)
Symptommögliche Ursachewas Sie tun können
Display zeigt Störcode, Brenner ausStörabschaltung, etwa bei Zündung oder FlammenüberwachungCode notieren, einmal nach Anleitung entstören, bei erneuter Störung anrufen
Druck unter dem markierten BereichWasserverlust, Luft, Ausdehnungsgefäßnach Herstelleranleitung nachfüllen; fällt der Druck wieder, Fachbetrieb rufen
Display dunkel, nichts reagiertNotschalter aus, Sicherung ausgelöstNotschalter und Sicherung prüfen; löst die Sicherung erneut aus, nicht weiter probieren
Ölheizung auf StörungTank leer, Filter verschmutztFüllstand prüfen; nach einer Befüllung Fachbetrieb fragen statt mehrfach zu entstören
Wärmepumpe läuft zeitweise nichtSperr- oder Steuerzeit des Netzbetreibers, Sicherung, StörungDisplay prüfen, Sicherung prüfen, bei Störcode anrufen
Anlage läuft, Heizkörper bleiben kaltLuft im Heizkörper, Thermostatkopf klemmtentlüften, Thermostat prüfen
Gasgeruchundichte Gasleitung oder Gasgerätsofort Haus verlassen, draußen den Entstörungsdienst rufen

Darf ich selbst entstören?

Ein einmaliger Neustart nach Herstelleranleitung ja, wiederholte Versuche nein. Geht die Anlage nach dem Entstören gleich wieder auf Störung, hat die Sicherheitstechnik einen Grund.

Öffnen Sie nie das Gehäuse eines Gas- oder Ölgeräts und überbrücken Sie keine Sicherheitseinrichtungen. Arbeiten am Gerät gehören in die Hand des Fachbetriebs – schon wegen Ihrer eigenen Sicherheit und der Gewährleistung.

Was tun bei Gasgeruch?

Sofort handeln, nichts ausprobieren. Ein Funke genügt, deshalb gilt:

  • Keine Lichtschalter, Klingeln oder Elektrogeräte betätigen, kein offenes Feuer
  • Fenster und Türen öffnen, wenn das gefahrlos möglich ist
  • Die Absperreinrichtung am Gaszähler schließen, wenn sie gut erreichbar ist
  • Haus verlassen und Mitbewohner warnen – durch Klopfen, nicht durch Klingeln
  • Erst draußen telefonieren: Entstörungsdienst des Gasnetzbetreibers, bei Gefahr die Feuerwehr unter 112

In Wetzlar, Aßlar, Solms und Leun ist die enwag Gasnetzbetreiber. Die Nummer des Entstörungsdienstes steht auf Ihrer Gasrechnung und auf der Website Ihres Netzbetreibers – legen Sie sie am besten jetzt griffbereit ab.

Wer zahlt in der Mietwohnung?

Die Heizungsanlage ist Sache des Vermieters. Nach § 535 Bürgerliches Gesetzbuch muss er die Mietsache während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten – dazu gehört eine funktionierende Heizung.

Melden Sie den Ausfall deshalb sofort dem Vermieter oder der Hausverwaltung, am besten schriftlich mit Datum. Beauftragen Sie nicht selbst, bevor das geklärt ist. Welche Rechte Sie bei einem längeren Ausfall haben, beantwortet ein Mieterverein oder Anwalt.

Was, wenn die Heizung nicht mehr zu retten ist?

Dann planen wir den Tausch – in Ruhe, auch wenn es kalt ist. Nach dem KfW-Merkblatt 458 ist bei einem Heizungsdefekt die Miete einer provisorischen Heizung förderfähig, bis eine förderfähige Anlage eingebaut ist, ab Antragstellung für höchstens ein Jahr.

So müssen Sie nicht die erstbeste Heizung nehmen, nur weil es drängt. Wie der Tausch dann abläuft, beschreibt unser Ratgeber zum Heizungstausch.

Staatliche Förderung ist möglich – bis zu 70 % je nach Voraussetzungen (Stand 2026). Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und unterstützen beim Antrag.

Was wir selbst machen – und was nicht

Macht Noa Haustechnik

  • Störung eingrenzen und Heizung reparieren
  • Wartung, damit es nicht wieder passiert
  • Tausch planen, wenn die Anlage nicht mehr zu retten ist

Machen andere Fachleute

  • Entstörung bei Gasgeruch, Absperren des NetzesEntstörungsdienst des Gasnetzbetreibers
  • Defekte Hausinstallation, ZählerschrankElektrofachbetrieb
  • Feuerstättenschau und Messungenbevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Heizungsausfall

Darf ich die Heizung selbst neu starten?

Einmal, nach Herstelleranleitung. Geht sie wieder auf Störung, rufen Sie den Fachbetrieb an und notieren Sie den Störcode.

Wie schnell kommen Sie?

Rufen Sie an – wir sagen Ihnen ehrlich, wann wir da sein können. Mit Störcode und Gerätetyp können wir am Telefon oft schon eingrenzen, was fehlt.

Was mache ich bei Gasgeruch?

Keine Schalter betätigen, Fenster öffnen, Haus verlassen und erst draußen den Entstörungsdienst des Gasnetzbetreibers anrufen, bei Gefahr die Feuerwehr unter 112.

Wer zahlt die Reparatur in der Mietwohnung?

In der Regel der Vermieter, denn er muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Melden Sie den Ausfall sofort dem Vermieter oder der Verwaltung.

Gibt es eine Übergangsheizung?

Bei einem Defekt ist die Miete einer provisorischen Heizung bis zum Einbau einer förderfähigen Anlage nach KfW-Merkblatt 458 förderfähig. Ob sie in Ihrem Fall nötig ist, besprechen wir mit Ihnen.

Quellen

Rechts- und Förderangaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.

  1. KfW-Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Stand 07/2026 · gültig ab 21.07.2026, abgerufen 22.09.2026
  2. enwag: Erdgas-Versorgungsgebiet · abgerufen 22.09.2026
  3. § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (Pflichten des Vermieters) · abgerufen 22.09.2026

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