Muss meine alte Heizung raus? · Stand September 2026
Alter Kessel? Kein Zwang zum Tausch.
Das Betriebsverbot für alte Heizkessel ist seit Juli 2026 gestrichen.
- Rechtslage für Bestandsanlagen
- Wann sich der Tausch trotzdem lohnt
- Ehrliche Einschätzung vor Ort
Gibt es 2026 noch eine Austauschpflicht für alte Heizungen?
Nein, allein wegen des Alters muss seit dem 29. Juli 2026 keine Heizung mehr raus. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat das Betriebsverbot für alte Heizkessel und Ölheizungen gestrichen. Ein Tausch kann sich trotzdem lohnen: Der Klimageschwindigkeitsbonus der KfW wird gerade für funktionstüchtige Öl-, Gas-Etagen- und ältere Gasheizungen gezahlt und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich.
Stand:
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Was galt bis Juli 2026?
Bis zum 28. Juli 2026 verbot § 72 des Gebäudeenergiegesetzes den Betrieb bestimmter alter Heizkessel. Betroffen waren vor allem Konstanttemperaturkessel für Öl oder Gas, die nach 30 Jahren außer Betrieb gehen mussten. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sowie einige Eigentümer, die ihr Haus schon lange selbst bewohnten, waren ausgenommen.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist diese Regel ersatzlos entfallen. Das Bundesportal zum GModG führt die Streichung der §§ 71 und 71b bis 72 GEG ausdrücklich auf – einschließlich des „Betriebsverbots für Heizkessel, Ölheizungen“.
Darf meine alte Heizung einfach weiterlaufen?
Ja. Eine funktionierende Anlage darf weiterbetrieben, gewartet und repariert werden – auch wenn sie 30 Jahre oder älter ist. Einen gesetzlichen Stichtag für den Tausch gibt es nicht mehr.
Welche Lage für Ihre Anlage gilt und was Sie wirtschaftlich prüfen sollten, zeigt die Übersicht:
| Zustand der Anlage | gesetzlich seit 29.07.2026 | wirtschaftlich zu prüfen |
|---|---|---|
| läuft zuverlässig, Verbrauch unauffällig | darf weiterlaufen | regelmäßige Wartung, Heizkurve prüfen |
| läuft, aber hoher Verbrauch | darf weiterlaufen | Tausch rechnen, solange der Bonus für funktionstüchtige Anlagen gilt |
| häufige Störungen, Reparaturen | darf repariert werden | Reparaturkosten gegen einen geplanten Tausch abwägen |
| Ersatzteile schwer zu bekommen | keine Pflicht zum Tausch | Tausch planen, bevor ein Ausfall im Winter droht |
| Ausfall ohne Reparaturmöglichkeit | keine Pflicht, aber keine Wärme | Übergangsheizung mieten, förderfähigen Ersatz planen |
| Gas-Etagenheizung in der Wohnung | darf weiterlaufen | Bonus unabhängig vom Alter der Therme möglich |
Wann lohnt der Tausch trotzdem?
Wenn der Verbrauch hoch ist, Reparaturen sich häufen oder Ersatzteile fehlen. Dann lässt sich ein geplanter Tausch in Ruhe vorbereiten – ein erzwungener nach einem Ausfall im Winter nicht.
Hinzu kommt der Zeitpunkt: Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt gerade den Tausch einer noch funktionierenden Altanlage. Wer ohnehin tauschen will, sollte die Absenkungstermine ab Februar 2027 kennen.
- Der Brenner springt oft an und aus, oder die Anlage meldet regelmäßig Störungen.
- Heizkosten und Verbrauch liegen deutlich über dem, was vergleichbare Häuser brauchen.
- Ihr Fachbetrieb bekommt wichtige Ersatzteile nicht mehr oder nur mit langer Lieferzeit.
- Sie planen ohnehin eine Sanierung, zum Beispiel neue Fenster oder ein neues Bad.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Ein Bonus der KfW-Heizungsförderung 458 für selbst nutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige alte Heizung gegen eine förderfähige erneuerbare Heizung tauschen. Voraussetzung laut Merkblatt (Stand 07/2026): Ausgetauscht werden Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizungen unabhängig vom Alter, oder Gas- und Biomasseheizungen, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Der Bonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August. Vermieter erhalten ihn nicht.
Staatliche Förderung ist möglich – bis zu 70 % je nach Voraussetzungen (Stand 2026). Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und unterstützen beim Antrag.
Was prüft der Schornsteinfeger weiterhin?
Die hoheitlichen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bleiben. Er führt nach § 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz zweimal in seinem Bestellungszeitraum die Feuerstättenschau durch und prüft dabei Betriebs- und Brandsicherheit.
Auch die vorgeschriebenen Kehr- und Messarbeiten an Ihrer Feuerstätte laufen weiter. Das Gesetz hat das Betriebsverbot gestrichen, nicht die Sicherheitsprüfung.
Was tun, wenn die alte Heizung ausfällt?
Dann zählt zuerst die Wärme im Haus. Ist die Anlage nicht mehr zu reparieren, lässt sich die Zeit bis zum Einbau einer neuen Heizung mit einer gemieteten Übergangsheizung überbrücken.
Nach dem KfW-Merkblatt 458 ist die Miete einer provisorischen Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt förderfähig, bis eine förderfähige Anlage eingebaut ist – ab Antragstellung für höchstens ein Jahr. Rufen Sie uns bei einem Ausfall am besten direkt an.
Was wir selbst machen – und was nicht
Macht Noa Haustechnik
- Alte Heizung prüfen, warten und reparieren
- Tausch planen und die neue Anlage einbauen
- Förder-Voraussetzungen prüfen und beim Antrag unterstützen
Machen andere Fachleute
- Feuerstättenschau, Kehr- und Messarbeitenbevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
- Stromanschluss einer neuen WärmepumpeElektrofachbetrieb
- Energieberatung und SanierungsfahrplanEnergieeffizienz-Experte
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Austauschpflicht
Muss ich eine 30 Jahre alte Ölheizung austauschen?
Nein. Die Austauschpflicht nach § 72 GEG ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz seit dem 29. Juli 2026 gestrichen. Ihre Ölheizung darf weiterlaufen.
Darf ich meine alte Heizung weiter reparieren lassen?
Ja. Reparatur und Wartung sind weiterhin erlaubt. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Reparatur noch rechnet.
Bekomme ich den Bonus, obwohl die Heizung noch läuft?
Ja, gerade dann. Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt eine funktionstüchtige Altanlage voraus und gilt nur für selbst nutzende Eigentümer. Die weiteren Voraussetzungen prüfen wir mit Ihnen.
Was passiert 2027 mit dem Bonus?
Er sinkt laut KfW-Merkblatt 458 erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August.
Muss der Schornsteinfeger weiter kommen?
Ja. Feuerstättenschau sowie Kehr- und Messarbeiten bleiben Aufgabe des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
Quellen
Rechts- und Förderangaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.
- Bundesportal GModG: Chronologie · abgerufen 22.09.2026
- Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz · abgerufen 22.09.2026
- KfW-Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Stand 07/2026 · gültig ab 21.07.2026, abgerufen 22.09.2026
- § 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (Feuerstättenschau) · abgerufen 22.09.2026
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