Zum Inhalt springen

Welche Heizung wird 2026 gefördert? · Stand September 2026

Neue Heizung? Das wird gefördert.

Staatliche Förderung ist möglich – bis zu 70 % je nach Voraussetzungen (Stand 2026).

Wandhängende Gastherme in einem gefliesten Bad (Herstellerfoto) HEIZUNG · SANITÄR · KLIMA · HEIZUNG · SANITÄR · KLIMA · MEISTER BETRIEB
300+Projekte
10+Jahre Erfahrung
94 %Weiterempfehlung
  • KfW-Zuschuss 458 in der Fassung 07/2026
  • Wir prüfen Ihre Voraussetzungen
  • Unterstützung beim Antrag

Welche Heizung wird 2026 gefördert?

Seit dem 21. Juli 2026 gilt die neu gefasste KfW-Heizungsförderung 458. Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasse- und Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative erneuerbare Heiztechnik und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Staatliche Förderung ist möglich – bis zu 70 % je nach Voraussetzungen (Stand 2026). Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert.

Stand:

Kostenlos und unverbindlich

Förderung prüfen lassen – kostenlose Erstberatung

Zwei Fragen, Ihre Postleitzahl, Ihre Rückrufnummer – unter einer Minute. Wir rufen Sie zurück, ohne Verkaufsdruck.

Schritt 1 von 4 unter 1 Minute

Was können wir für Sie tun?

Wählen Sie, was am ehesten passt.

Kostenlos und unverbindlich · Verschlüsselte Übertragung · Rückruf an Werktagen

Lieber direkt sprechen? 06183 9099961

Welche Heizungen werden gefördert?

Gefördert werden nur Wärmeerzeuger, die mit erneuerbarer Energie arbeiten, sowie der Anschluss an ein Netz. Grundlage ist das KfW-Merkblatt 458 mit Stand 07/2026, gültig seit dem 21. Juli 2026.

Die Übersicht nennt die förderfähigen Wärmeerzeuger. Bewusst ohne Prozent- und Eurowerte: Die Höhe hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.

Förderfähige Wärmeerzeuger nach KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026 (ohne Gewähr)
Wärmeerzeugerförderfähig nach KfW 458Hinweis
Elektrisch angetriebene WärmepumpejaHeizungsverteilung muss mit optimiert werden
Biomasseheizung, z. B. Pelletsjatechnische Mindestanforderungen laut Merkblatt
BrennstoffzellenheizungjaEinzelfallprüfung der Anforderungen
Wasserstofffähige HeizungjaUmfang der förderfähigen Kosten laut Merkblatt prüfen
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer EnergienjaEinzelfallprüfung der Anforderungen
Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetzjabei kommunaler Anschlussentscheidung der einzige geförderte Weg
Gas- oder Ölheizungneinauch nicht mit Bio-Treppe

Wer kann den Zuschuss bekommen?

Eigentümer bestehender Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige bei der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Das gilt für selbst nutzende Eigentümer genauso wie für Vermieter.

Unterschiede gibt es bei den Boni: Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind selbst nutzenden Eigentümern vorbehalten. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt die Gemeinschaft den Basisantrag für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, selbst nutzende Eigentümer können Zusatzanträge für ihre Boni stellen.

Woraus setzt sich die Förderung zusammen?

Nach dem Merkblatt 07/2026 aus drei Bausteinen: der Grundförderung für alle Antragsteller, dem Klimageschwindigkeitsbonus für den Tausch einer funktionstüchtigen fossilen Altanlage und dem Einkommensbonus für Haushalte mit geringerem zu versteuerndem Einkommen.

Die Summe ist gedeckelt: grundsätzlich bei bis zu 70 % der förderfähigen Kosten je nach Voraussetzungen (Stand 2026). Für selbst nutzende Eigentümer mit geringem zu versteuerndem Haushaltseinkommen (unterste Stufe des Einkommensbonus, mit Familienzuschlag bei Kindern) liegt die Obergrenze bei bis zu 80 % (KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026). Außerdem gibt es Höchstgrenzen für die förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Welche Bausteine auf Sie zutreffen, klären wir im Gespräch – eine Zusage über die Höhe kann nur die KfW geben.

  • Grundförderung: für jeden förderfähigen Wärmeerzeuger
  • Klimageschwindigkeitsbonus: beim Tausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- und Biomasseheizungen
  • Einkommensbonus: für selbst nutzende Eigentümer mit geringerem Haushaltseinkommen

Staatliche Förderung ist möglich – bis zu 70 % je nach Voraussetzungen (Stand 2026). Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und unterstützen beim Antrag.

Wann gibt es für eine Einzelheizung keine Förderung?

Wenn für Ihr Grundstück der Anschluss an ein Wärmenetz aufgrund einer kommunalen Entscheidung vorgesehen ist. Dann fördert die KfW nur den Netzanschluss, nicht die eigene Wärmepumpe oder Pelletheizung.

Ein Wärmeplan allein ist noch keine solche Entscheidung. In Wetzlar liegt seit dem 16. Juni 2026 ein beschlossener Wärmeplan vor; wo er ein Netzgebiet ausweist, sehen wir vor dem Antrag genau hin.

Was muss zusätzlich gemacht werden?

Der neue Wärmeerzeuger allein reicht nicht. Das Merkblatt verlangt, dass das gesamte Heizungsverteilsystem optimiert wird. Der hydraulische Abgleich wird über ein Formular der VdZ nachgewiesen; bei luftgeführten Wärmepumpen tritt der Abgleich der Luftvolumenströme an seine Stelle.

Für den Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag, nach dem Einbau eine Bestätigung nach Durchführung. Beide darf ein Energieeffizienz-Experte oder das ausführende Fachunternehmen erstellen. Die genaue Reihenfolge – Vertrag mit Bedingung, Antrag vor Beginn der Arbeiten – erklärt unser Ratgeber zum Förderantrag.

Was ändert sich ab 2027?

Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Höchstkosten für die erste Wohneinheit sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Wer ohnehin tauschen will, kann mit einer früheren Entscheidung also mehr erhalten.

Gut zu wissen für den Notfall: Fällt die alte Heizung aus, ist die Miete einer provisorischen Heizung bis zum Einbau der förderfähigen Anlage mitförderfähig – ab Antragstellung für höchstens ein Jahr.

Was wir selbst machen – und was nicht

Wir sind Heizungsbauer, keine Energieberater und keine Förderbank. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und unterstützen beim Antrag – den Antrag stellen Sie selbst im Kundenportal der KfW.

Macht Noa Haustechnik

  • Förder-Voraussetzungen prüfen und beim Antrag unterstützen
  • Angebot mit förderfähigen Positionen
  • Einbau, hydraulischer Abgleich und Inbetriebnahme

Machen andere Fachleute

  • Förderzusage und AuszahlungKfW
  • Energieberatung und individueller SanierungsfahrplanEnergieeffizienz-Experte
  • Stromanschluss der WärmepumpeElektrofachbetrieb

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

Wie viel Förderung bekomme ich?

Staatliche Förderung ist möglich – bis zu 70 % je nach Voraussetzungen (Stand 2026). Für selbst nutzende Eigentümer mit geringem zu versteuerndem Haushaltseinkommen (unterste Stufe des Einkommensbonus, mit Familienzuschlag bei Kindern) liegt die Obergrenze bei bis zu 80 % (KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026). Wie viel davon auf Sie zutrifft, hängt von Nutzung, Einkommen und Altanlage ab. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und unterstützen beim Antrag.

Wird eine neue Gasheizung gefördert?

Nein. Der KfW-Zuschuss 458 gilt nur für erneuerbare Wärmeerzeuger und den Anschluss an ein Wärmenetz.

Bekommen Vermieter Förderung?

Ja, die Grundförderung. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind selbst nutzenden Eigentümern vorbehalten.

Muss der Antrag vor dem Auftrag gestellt werden?

Der Liefer- oder Leistungsvertrag wird mit einer Bedingung zur Förderzusage geschlossen, der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein. Die Schritte im Einzelnen erklärt unser Ratgeber zur Reihenfolge beim Förderantrag.

Gibt es Förderung für Eigentümergemeinschaften?

Ja. Die Gemeinschaft stellt den Basisantrag für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, selbst nutzende Eigentümer können Zusatzanträge für ihre Boni stellen.

Quellen

Rechts- und Förderangaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.

  1. KfW-Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Stand 07/2026 · gültig ab 21.07.2026, abgerufen 22.09.2026
  2. KfW-Produktseite Heizungsförderung 458 · abgerufen 22.09.2026
  3. Stadt Wetzlar: Kommunale Wärmeplanung (Beschluss 16.06.2026) · abgerufen 22.09.2026

Kostenlos und unverbindlich

Förderung prüfen lassen – kostenlose Erstberatung

Zwei Fragen, Ihre Postleitzahl, Ihre Rückrufnummer – unter einer Minute. Wir rufen Sie zurück, ohne Verkaufsdruck.

Schritt 1 von 4 unter 1 Minute

Was können wir für Sie tun?

Wählen Sie, was am ehesten passt.

Kostenlos und unverbindlich · Verschlüsselte Übertragung · Rückruf an Werktagen

Lieber direkt sprechen? 06183 9099961

Sprechen wir über Ihr Vorhaben.

Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an oder stellen Sie Ihre Anfrage in einer Minute.

Kostenlose Beratung anfordern

Direkt erreichen

06183 9099961

Kostenlose Erstberatung · Rückruf an Werktagen

info@noa-haustechnik.de
Anrufen Beratung anfordernBeratung