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Heizung von der Steuer absetzen? · Stand September 2026

Zuschuss oder Steuer? Nie beides.

Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder den KfW-Zuschuss oder den Steuerbonus.

Wandhängende Gastherme in einem gefliesten Bad (Herstellerfoto) HEIZUNG · SANITÄR · KLIMA · HEIZUNG · SANITÄR · KLIMA · MEISTER BETRIEB
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  • § 35c EStG und KfW 458 im Vergleich
  • Für selbst genutztes Wohneigentum
  • Keine Steuerberatung – ehrliche Einordnung

Steuerbonus nach § 35c oder KfW-Zuschuss – was passt besser?

Nach § 35c Einkommensteuergesetz können Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, einen Teil der Kosten energetischer Maßnahmen über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen, etwa für eine neue Heizung oder Lüftungsanlage. Voraussetzung sind ein Gebäude, das älter als zehn Jahre ist, und eine Bescheinigung des Fachunternehmens. Für dieselbe Maßnahme schließen sich Steuerbonus und KfW-Zuschuss aus.

Stand:

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Was ist der Steuerbonus nach § 35c?

Eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an Wohneigentum, das Sie selbst bewohnen. Sie mindert nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern direkt die Einkommensteuer – verteilt auf das Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen ist, das Folgejahr und das übernächste Jahr.

Sie beantragen nichts vorab. Die Ermäßigung machen Sie nach Abschluss der Arbeiten in Ihrer Steuererklärung geltend. Das ist der wichtigste praktische Unterschied zum Zuschuss, der vor Beginn der Arbeiten beantragt werden muss.

Welche Maßnahmen sind begünstigt?

§ 35c Absatz 1 EStG nennt acht Gruppen energetischer Maßnahmen. Für einen Heizungsbauer sind vor allem diese relevant:

  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind – etwa ein hydraulischer Abgleich
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Welche Voraussetzungen gelten?

Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein und im Jahr der Maßnahme ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ausführen muss ein Fachunternehmen, das die Erfüllung der Voraussetzungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster bescheinigt.

Außerdem verlangt § 35c Absatz 4 eine Rechnung in deutscher Sprache, aus der Maßnahme und Adresse hervorgehen, und die Zahlung auf das Konto des Unternehmens. Barzahlung schließt den Steuerbonus aus.

KfW-Zuschuss 458 und Steuerbonus § 35c EStG im Vergleich (Stand 22.09.2026, ohne Gewähr, keine Steuerberatung)
KriteriumKfW-Zuschuss 458Steuerbonus § 35c EStG
WerEigentümer, Grundförderung auch für Vermieternur selbst genutztes Wohneigentum
Alter des GebäudesBauantrag mindestens fünf Jahre zurückälter als zehn Jahre bei Beginn
Begünstigte Heizungennur erneuerbare Wärmeerzeuger und Netzanschluss; Optimierung fördert das BAFA getrenntErneuerung und Optimierung der Heizungsanlage
Wann beantragenvor Beginn der Arbeitennach Abschluss mit der Steuererklärung
Wann es wirktAuszahlung nach Einbau und Nachweisverteilt auf drei Steuerjahre
NachweisBestätigung zum Antrag und nach DurchführungBescheinigung nach amtlichem Muster, Rechnung, Überweisung
EinkommenEinkommensbonus für geringere Einkommenwirkt nur bei ausreichender Steuerschuld
Kombinationfür dieselbe Maßnahme kein Steuerbonusausgeschlossen bei öffentlicher Förderung derselben Maßnahme

Wann passt der Zuschuss besser, wann der Steuerbonus?

Das hängt von Einkommen, Steuerlast und den Boni ab, die Ihnen zustehen. Wir legen beide Wege nebeneinander, die steuerliche Beratung macht Ihr Steuerberater.

Als grobe Orientierung aus der Praxis:

  • Wer eine Wärmepumpe einbaut und Anspruch auf Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus hat, prüft zuerst den Zuschuss.
  • Wer eine Heizung erneuert, die die KfW nicht fördert, findet im Steuerbonus oft den einzigen Weg.
  • Wer nur optimiert, etwa mit hydraulischem Abgleich oder Pumpentausch, hat zwei Wege: den BAFA-Zuschuss für Heizungsoptimierung (Antrag vor Beginn der Arbeiten) oder den Steuerbonus (nach Abschluss) – nicht beides für dieselbe Maßnahme. Den BAFA-Zuschuss gibt es für Anlagen, die älter als zwei Jahre sind – bei fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas höchstens zwanzig Jahre alt – in Häusern mit höchstens fünf Wohneinheiten.
  • Wer wenig Einkommensteuer zahlt, profitiert vom Steuerbonus nur begrenzt – er kann nicht mehr erstatten, als an Steuer anfällt.
  • Wer den Antrag vor Beginn der Arbeiten verpasst hat, kann den Zuschuss nicht nachholen; der Steuerbonus bleibt dann oft möglich.

Staatliche Förderung ist möglich – bis zu 70 % je nach Voraussetzungen (Stand 2026). Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und unterstützen beim Antrag.

Kann ich verschiedene Maßnahmen verschieden fördern lassen?

Der Ausschluss in § 35c Absatz 3 gilt für dieselbe Maßnahme. Unterschiedliche Maßnahmen können unterschiedlich gefördert werden – zum Beispiel die Wärmepumpe über den Zuschuss und eine später eingebaute Lüftungsanlage über den Steuerbonus.

Wo die Grenze zwischen zwei Maßnahmen verläuft, ist eine steuerliche Frage. Wir sorgen dafür, dass Angebot und Rechnung die Arbeiten sauber getrennt ausweisen.

Was muss die Fachunternehmerbescheinigung enthalten?

Die Bescheinigung bestätigt nach amtlich vorgeschriebenem Muster, dass die Maßnahme die Voraussetzungen des § 35c erfüllt. Ausstellen muss sie das Fachunternehmen, das die Arbeiten ausgeführt hat.

Für Arbeiten, die wir ausführen, sprechen wir die Bescheinigung vor der Auftragserteilung mit Ihnen ab. So wissen Sie vorher, welcher Weg für Sie offensteht.

Was wir selbst machen – und was nicht

Wir erklären die Voraussetzungen aus Sicht des Heizungsbauers. Ob sich der Steuerbonus für Sie rechnet, beurteilt Ihr Steuerberater.

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  • Angebot und Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Maßnahmen
  • Förder-Voraussetzungen prüfen und beim Antrag unterstützen

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  • Dämmung von Wänden, Dach und GeschossdeckenDachdecker, Stuckateur, Zimmerer
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Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Steuerbonus nach § 35c

Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. § 35c Absatz 3 EStG schließt die Steuerermäßigung aus, wenn die Maßnahme öffentlich gefördert wird, etwa durch einen steuerfreien Zuschuss.

Gilt § 35c für Vermieter?

Nein. Der Steuerbonus gilt nur für Wohneigentum, das Sie im jeweiligen Jahr selbst bewohnen.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

Das ausführende Fachunternehmen, nach amtlich vorgeschriebenem Muster. Bei unseren Arbeiten klären wir das vor dem Auftrag mit Ihnen.

Wann wirkt der Steuerbonus?

Über die Steuererklärungen für das Jahr des Abschlusses und die beiden folgenden Jahre.

Gilt § 35c auch für eine Badsanierung?

Nein. Begünstigt sind nur energetische Maßnahmen wie Heizung, Lüftung, Dämmung und Fenster. Für Handwerkerleistungen im Haushalt gibt es eine eigene Regel, die Ihr Steuerberater kennt.

Quellen

Rechts- und Förderangaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.

  1. § 35c Einkommensteuergesetz (Gesetzestext) · abgerufen 22.09.2026
  2. KfW-Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Stand 07/2026 · gültig ab 21.07.2026, abgerufen 22.09.2026
  3. BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsoptimierung (Fördergegenstand und Voraussetzungen) · Stand 2026, abgerufen 22.09.2026
  4. BAFA: Informationen zur Antragstellung BEG EM (Vertrag mit Bedingung der Förderzusage vor Antrag, Allgemeines Merkblatt Juli 2026) · Merkblatt Juli 2026, abgerufen 22.09.2026

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