Ratgeber Klima · Förderung · Stand September 2026
Klimaanlage an. Heizung aus?
Wann die Split-Klimaanlage als Wärmepumpe heizen kann – und wann es Förderung gibt.
- Förderung nur für Geräte mit Heizfunktion
- Bedingungen mit Quelle erklärt
- Wir prüfen Ihre Voraussetzungen
Wird eine Klimaanlage zum Heizen gefördert?
Eine Split-Klimaanlage mit Heizfunktion ist eine Luft-Luft-Wärmepumpe: Sie heizt Räume direkt über die Luft, bereitet aber kein Warmwasser. Über die BEG gefördert wird sie nur als Heizung. Das Außengerät muss beim BAFA gelistet sein, die Kombination bis 12 kW braucht Klasse A++ oder A+++, und für den beheizten Bereich muss der Anteil erneuerbarer Wärme nachgewiesen werden (TFAQ 8.21).
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Kann eine Klimaanlage ein Haus heizen?
Einzelne Räume ja, ein ganzes Haus nur mit guter Planung. Eine Split-Klimaanlage mit Heizfunktion arbeitet wie eine Wärmepumpe: Das Außengerät entzieht der Außenluft Wärme, das Innengerät gibt sie als warme Luft in den Raum ab.
Für ein ganzes Haus braucht jeder beheizte Raum ein eigenes Innengerät oder eine Luftverbindung, die Heizlast muss Raum für Raum passen, und Bäder oder Flure ohne Innengerät bleiben kühl. Warmwasser bereitet die Klimaanlage nie. Deshalb ist sie in Bestandshäusern meist eine Ergänzung zur vorhandenen Heizung und nicht ihr vollständiger Ersatz.
Wann ist Heizen mit Split sinnvoll?
Vor allem in der Übergangszeit, in einzelnen gut gedämmten Räumen und dort, wo es keinen Heizkörper gibt. Die Übersicht zeigt, wann das Heizen mit einer Split-Klimaanlage gut passt und wo es an Grenzen stößt.
| Einsatz | passt gut, wenn … | Grenze |
|---|---|---|
| Übergangszeit im Frühjahr und Herbst | die Hauptheizung noch aus bleiben kann und nur einzelne Räume warm sein sollen | im Winter reicht ein einzelnes Gerät für das ganze Haus meist nicht |
| Dachgeschoss, Anbau, Büro | der Raum schlecht an die Heizung angeschlossen ist und im Sommer ohnehin gekühlt werden soll | Leitungsweg und Platz für das Außengerät müssen passen |
| Ergänzung zur Gas- oder Ölheizung | die Klimaanlage einen festen Teil der Heizlast übernimmt | für Förderung ist ein Nachweis für den versorgten Bereich nötig |
| Ganze Wohnung oder ganzes Haus | die Heizlast gering ist und jeder Wohnraum ein Innengerät bekommt | Bäder, Flure und Warmwasser brauchen eine eigene Lösung |
| Warmwasser | – | die Klimaanlage macht kein Warmwasser; dafür gibt es zum Beispiel eine Brauchwasser-Wärmepumpe |
Welche Förderung gibt es 2026?
Für Privatpersonen die BEG-Heizungsförderung der KfW (Merkblatt 458), wenn die Klimaanlage als Heizung dient. Die technische FAQ-Liste von BAFA und KfW zählt Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion ausdrücklich zu den Luft-Luft-Wärmepumpen, auch wenn sie zu einem bestehenden Heizsystem nachgerüstet werden (TFAQ 8.21).
Gefördert wird dann der Wärmeerzeuger. Die Komponenten für die Kühlung zählen nur als sogenannte Umfeldmaßnahme mit, wenn die Anlage überwiegend heizt (Infoblatt Nr. 4.1). Den Zuschuss beantragen private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Vertrag wird mit einer Bedingung zur Förderzusage geschlossen, der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein, eingebaut wird nach der Zusage.
Staatliche Förderung ist möglich – bis zu 70 % je nach Voraussetzungen (Stand 2026). Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und unterstützen beim Antrag.
Welche technischen Bedingungen gelten?
Gerät, Kombination und Nachweise müssen stimmen – das Außengerät allein reicht nicht. Weil sich die Effizienz mit den angeschlossenen Innengeräten ändert, zählt bei Anlagen bis 12 kW die Klasse genau der Kombination auf dem Energielabel, und zwar für die mittlere Klimazone.
Die Tabelle fasst die Bedingungen zusammen, die wir vor dem Antrag mit Ihnen durchgehen. Sie ersetzt nicht den Wortlaut der Förderbedingungen; maßgeblich sind Merkblatt, Infoblatt und technische FAQ in der jeweils gültigen Fassung.
| Bedingung | was geprüft wird | Nachweis und Quelle |
|---|---|---|
| Gerät heizt | die Anlage dient der Beheizung; ein reines Kühlgerät ist kein Wärmeerzeuger | Gerätedatenblatt; Infoblatt Nr. 4.1, TFAQ 8.21 |
| Außengerät gelistet | das Außengerät steht im Wärmeerzeugerportal des BAFA | BAFA-Liste; TFAQ 8.17 |
| Effizienz bis 12 kW | Klasse A++ oder A+++ der mittleren Klimazone für die Kombination aus Außen- und Innengeräten, auch mit weiter genutzten Innengeräten | Energielabel nach Verordnung (EU) Nr. 626/2011; TFAQ 8.21 |
| Effizienz über 12 kW | Mindestwert des Raumheizungs-Jahresnutzungsgrads laut Herstellerdatenblatt; bei VRF-Anlagen genügt das gelistete Außengerät | Datenblatt nach Verordnung (EU) 2016/2281; TFAQ 8.21 |
| Erneuerbarer Anteil | mindestens 65 % erneuerbare Wärme im versorgten Bereich oder vereinfachter Leistungsnachweis bei zweitem Wärmeerzeuger | Nachweis nach DIN V 18599 oder Leistungsanteil; TFAQ 8.08, 8.21 |
| Netzdienliche Schnittstelle | das Gerät lässt sich nach § 14a EnWG steuern, bei Luft-Luft-Wärmepumpen etwa nach FGK Status-Report 60 | Herstellerangabe; TFAQ 8.23 |
| Intelligentes Messsystem | bestellt spätestens bis zur Inbetriebnahme | Auftrag an den Messstellenbetreiber; Infoblatt Nr. 4.1.3.2 |
| Reihenfolge | Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, danach Antrag, Einbau nach der Zusage | KfW-Merkblatt 458 |
Wird die Klimaanlage auch als Ergänzung zur Gasheizung gefördert?
Ja, wenn der Nachweis für den versorgten Bereich gelingt. Die vorhandene Gasheizung selbst wird dabei nicht gefördert.
Die TFAQ 8.21 verlangt für den Bereich, den die Klimaanlage versorgt, mindestens 65 % Wärme aus erneuerbaren Energien. Bei gemeinsamem Betrieb mit einem zweiten Wärmeerzeuger gilt das vereinfacht als erfüllt, wenn die Wärmepumpe bei bivalent-parallelem oder teilparallelem Betrieb mindestens 30 % und bei bivalent-alternativem Betrieb mindestens 40 % der gesamten Heizleistung oder der Norm-Heizlast des versorgten Bereichs erreicht. Alternativ ist ein detaillierter Nachweis nach DIN V 18599 möglich.
Empfohlen wird eine gemeinsame, fernansprechbare Steuerung beider Wärmeerzeuger. Ein kleines Gerät für ein einzelnes Zimmer neben einer großen Gasheizung erfüllt diese Bedingungen oft nicht – das rechnen wir vorher mit Ihnen durch.
Gibt es Förderung für Klimaanlagen im Gewerbe?
Für Unternehmen ja, über ein eigenes Programm – aber nur mit natürlichen Kältemitteln. Die Kälte-Klima-Richtlinie des Bundesumweltministeriums fördert energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln wie Propan oder CO2 betrieben werden.
Anträge nimmt das BAFA bis zum 31. Dezember 2026 an. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, Kommunen, Schulen und Krankenhäuser; Privatpersonen sind ausgeschlossen. Übliche Split-Geräte mit R32 fallen nicht darunter. Ob sich für Ihren Betrieb ein anderes Gerät oder ein anderer Förderweg lohnt, klären wir im Einzelfall.
Was wir selbst machen – und was nicht
Wir sind Fachbetrieb für Heizung, Sanitär und Klima – keine Förderbank und keine Energieberatung. Den Antrag stellen Sie selbst im Kundenportal der KfW.
Macht Noa Haustechnik
- Räume, Heizlast und Aufstellort prüfen und die passende Gerätekombination auswählen
- Förder-Voraussetzungen prüfen und beim Antrag unterstützen
- Einbau und Inbetriebnahme inklusive Kältemittelarbeiten durch unseren Fachbetrieb
Machen andere Fachleute
- Elektroanschluss und eigener StromkreisElektrofachbetrieb – koordinieren wir
- Intelligentes MesssystemMessstellenbetreiber
- Detaillierter Nachweis nach DIN V 18599, SanierungsfahrplanEnergieeffizienz-Expertin oder -Experte
- Förderzusage und AuszahlungKfW
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Heizen mit der Klimaanlage
Ist Heizen mit der Klimaanlage günstiger als mit Gas?
Das hängt vom Strom- und Gaspreis, von der Effizienz des Geräts (SCOP) und davon ab, wie Sie heizen. Pauschale Rechnungen helfen hier nicht weiter; wir sehen uns Ihre Räume und Ihre bisherige Heizung an und besprechen Ihren Fall.
Wird eine reine Kühl-Klimaanlage gefördert?
Nein. Die BEG fördert Anlagen zur Wärmeerzeugung. Komponenten für die Kühlung zählen nur als Umfeldmaßnahme mit, wenn die Anlage überwiegend heizt (Infoblatt Nr. 4.1).
Kann ich als Mieter die Förderung beantragen?
Nein. Antragsberechtigt für den KfW-Zuschuss 458 sind private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Als Mieterin oder Mieter sprechen Sie zuerst mit Ihrem Vermieter.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn der Arbeiten. Zuerst schließen Sie den Vertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur Förderzusage, dann stellen Sie den Antrag, eingebaut wird nach der Zusage. Die Schritte im Einzelnen erklärt unser Ratgeber zur Reihenfolge beim Förderantrag.
Macht die Klimaanlage auch Warmwasser?
Nein. Für Warmwasser braucht es eine eigene Lösung, zum Beispiel eine Brauchwasser-Wärmepumpe. Sie ist mit einem förderfähigen Wärmeerzeuger mitförderfähig, wenn sie keine Raumluft aus beheizten oder gekühlten Räumen als Wärmequelle nutzt (Infoblatt Nr. 4.1.3).
Quellen
Rechts- und Förderangaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.
- BAFA/KfW: Liste der technischen FAQ – BEG EM, Version 7.0 (TFAQ 8.08, 8.17, 8.21, 8.23) · in Kraft seit 01.06.2026, abgerufen 22.09.2026
- KfW/BAFA: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren, Version 11.0 (Nr. 4.1, 4.1.3, 4.1.3.2) · in Kraft seit 16.09.2026, abgerufen 22.09.2026
- KfW-Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Stand 07/2026 · gültig ab 21.07.2026, abgerufen 22.09.2026
- Bundesnetzagentur: Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpen und Anlagen zur Raumkühlung über 4,2 kW) · abgerufen 22.09.2026
- BMUKN: Kälte-Klima-Richtlinie – energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen werden gefördert bis Ende 2026 · Meldung 15.06.2026, abgerufen 22.09.2026
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