Ratgeber Heizung · Stand September 2026
Heizungsgesetz neu. Das gilt jetzt.
Seit Ende Juli 2026 gilt das GModG – die 65-Prozent-Pflicht ist entfallen.
- Rechtsstand 29.07.2026 mit Quellen
- Freie Wahl der Heiztechnik
- Beratung vom Meisterbetrieb in Wetzlar
Was gilt beim Heizungsgesetz 2026?
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), verkündet am 28. Juli. Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben, ist entfallen, ebenso das Betriebsverbot für alte Heizkessel. Eigentümer wählen die Technik wieder selbst. Für neue Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 eine steigende Beimischungspflicht biogener Brennstoffe.
Stand:
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Was hat sich am 29. Juli 2026 geändert?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst worden. Gestrichen sind die §§ 71 und 71b bis 72 GEG – und damit die 65-Prozent-Vorgabe, die Beratungspflicht vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung und das Betriebsverbot für alte Heizkessel.
Der Weg dorthin war kurz: Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf am 13. Mai 2026, Bundestag und Bundesrat stimmten am 10. Juli 2026 zu. Verkündet wurde das Gesetz am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt, die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem Folgetag.
Die Tabelle stellt die wichtigsten Punkte vorher und nachher gegenüber.
| Regelung | bis 28.07.2026 (GEG) | seit 29.07.2026 (GModG) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Anteil erneuerbarer Energie bei neuer Heizung | mindestens 65 % (§ 71 GEG), im Bestand an die Fristen der Wärmeplanung gekoppelt | Vorgabe entfallen | BMWSB; GModG-Portal |
| Wahl der Heiztechnik | eingeschränkt durch die 65-%-Vorgabe | frei: Wärmepumpe, Wärmenetz, Hybrid, Biomasse, Gas, Öl | BMWSB |
| Beratung vor Einbau einer Öl- oder Gasheizung | Pflicht | entfallen | GModG-Portal |
| Betriebsverbot für alte Heizkessel | Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren außer Betrieb (§ 72 GEG) | gestrichen | GModG-Portal |
| Biogene Brennstoffe in neuen Gas- und Ölheizungen | nur als Teil der Übergangsregeln zur 65-%-Vorgabe | Bio-Treppe nach § 43 GModG ab 2029 | GModG-Portal |
| Zuschuss für neue Heizungen | KfW 458 für erneuerbare Wärmeerzeuger | KfW 458 neu gefasst, gültig ab 21.07.2026; Gas und Öl nicht förderfähig | KfW-Merkblatt 458 |
Muss ich meine Heizung jetzt tauschen?
Nein. Eine Austauschpflicht allein wegen des Alters gibt es seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr – eine funktionierende Anlage darf weiterlaufen, gewartet und repariert werden.
Unverändert bleibt die Arbeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers: Die Feuerstättenschau nach § 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz findet weiter statt. Ob sich ein Tausch trotzdem lohnt, hängt von Verbrauch, Reparaturhäufigkeit und Ersatzteillage ab – das erklären wir ausführlich im Ratgeber zur Austauschpflicht.
Welche Heizung darf ich einbauen?
Sie wählen frei. Das GModG schreibt keinen bestimmten Wärmeerzeuger mehr vor. Für neue Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 allerdings die sogenannte Bio-Treppe: Ein steigender Anteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff muss beigemischt werden. Für Mieter ist laut Gesetzgebungschronologie eine Schutzregelung vorgesehen.
Zur Wahl stehen damit unter anderem:
- Wärmepumpe (Luft, Erdreich oder Grundwasser)
- Anschluss an ein Wärmenetz, wo eines liegt oder geplant ist
- Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gas- oder Ölkessel
- Biomasseheizung, zum Beispiel mit Pellets
- Gas- oder Ölheizung – mit Bio-Treppe ab 2029
Was bleibt von der Förderung?
Die Förderung ist nicht mit dem Gesetz gefallen. Der KfW-Zuschuss 458 wurde zum 21. Juli 2026 neu gefasst und unterstützt weiterhin nur erneuerbare Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen, Biomasse oder den Anschluss an ein Wärmenetz.
Neue Gas- und Ölheizungen erhalten keinen Zuschuss. Die freie Technikwahl heißt deshalb nicht, dass jede Wahl gleich behandelt wird: Wer auf erneuerbare Wärme umsteigt, kann einen Zuschuss erhalten, wer Gas oder Öl wählt, nicht.
Staatliche Förderung ist möglich – bis zu 70 % je nach Voraussetzungen (Stand 2026). Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und unterstützen beim Antrag.
Was ist noch offen?
Das GModG tritt gestaffelt in Kraft. Die Grüngasquote für Gasversorger (ab 2028) soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz festlegen – beschlossen ist sie noch nicht. Am 1. Januar 2027 treten laut Artikel 9 Absatz 2 des Änderungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 226) die Artikel 2 und 7 in Kraft – damit beginnt die Umsetzung weiterer Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD).
Auch die Förderbedingungen bewegen sich: Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Höchstkosten sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Wir aktualisieren diese Seite zu jedem Stichtag und nennen oben das Stand-Datum.
Was bedeutet das für Häuser rund um Wetzlar?
Neben dem Bundesgesetz zählt vor Ort die kommunale Wärmeplanung. Wetzlar hat seinen Wärmeplan am 16. Juni 2026 beschlossen: 13 Gebiete sind als mögliche Wärmenetzgebiete ausgewiesen, die Altstadt ist Prüfgebiet, in den Stadtteilen überwiegen dezentrale Lösungen wie die Wärmepumpe.
Alle übrigen Kommunen im Umland haben nach § 4 Wärmeplanungsgesetz bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Für die Förderung ist das wichtig: Ist für Ihr Grundstück der Anschluss an ein Wärmenetz kommunal entschieden, fördert die KfW dort nur den Netzanschluss und keine Einzelheizung.
Was wir selbst machen – und was nicht
Wir sind Meisterbetrieb im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk. Rechtsfragen zu Ihrem Einzelfall beantworten wir nicht – wir erklären, was die Quellen sagen, und planen die Technik.
Macht Noa Haustechnik
- Heizung planen, einbauen und warten
- Wärmepumpe, Hybrid- oder Gasheizung auslegen
- Förder-Voraussetzungen prüfen und beim Antrag unterstützen
Machen andere Fachleute
- Feuerstättenschau und Abnahme der Abgasanlagebevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
- Stromanschluss der WärmepumpeElektrofachbetrieb
- Energieberatung und SanierungsfahrplanEnergieeffizienz-Experte
- Rechtsberatung im EinzelfallRechtsanwalt oder Verbraucherzentrale
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Heizungsgesetz 2026
Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
Nein. Laut Bundesbauministerium ist die Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie seit dem 29. Juli 2026 für Neu- und Bestandsbauten entfallen.
Ist das Heizungsgesetz abgeschafft?
Nicht abgeschafft, sondern abgelöst. Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das Gebäudeenergiegesetz und bringt eigene Regeln mit, allen voran die Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen ab 2029.
Muss ich meine 30 Jahre alte Heizung austauschen?
Nein, das Betriebsverbot für alte Heizkessel ist gestrichen. Ein Tausch kann sich wegen Verbrauch, Reparaturen und Förderung trotzdem lohnen – das sehen wir uns gern mit Ihnen vor Ort an.
Gibt es noch Förderung für eine neue Heizung?
Ja, für erneuerbare Wärmeerzeuger über den KfW-Zuschuss 458. Staatliche Förderung ist möglich – bis zu 70 % je nach Voraussetzungen (Stand 2026). Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und unterstützen beim Antrag.
Wann ändert sich wieder etwas?
Die Grüngasquote soll bis zum 1. Dezember 2026 geregelt werden, weitere Teile des Gesetzes treten laut Bundesgesetzblatt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Förderbedingungen ändern sich ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich. Achten Sie deshalb auf das Stand-Datum jeder Quelle.
Quellen
Rechts- und Förderangaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.
- BMWSB: Gebäudemodernisierungsgesetz · Stand 29.07.2026, abgerufen 22.09.2026
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026 (Gesetzestext, Art. 9 Inkrafttreten) · abgerufen 22.09.2026
- BBSR GModG-Infoportal: Neuregelungen mit dem GModG · abgerufen 22.09.2026
- Bundesportal GModG: Chronologie · abgerufen 22.09.2026
- Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz · abgerufen 22.09.2026
- KfW-Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Stand 07/2026 · gültig ab 21.07.2026, abgerufen 22.09.2026
- § 4 Wärmeplanungsgesetz (Gesetzestext) · abgerufen 22.09.2026
- Stadt Wetzlar: Kommunale Wärmeplanung (Beschluss 16.06.2026) · abgerufen 22.09.2026
- § 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (Feuerstättenschau) · abgerufen 22.09.2026
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