Wie heiß muss der Warmwasserspeicher sein? · Stand September 2026
Warmwasser sparen? Aber hygienisch.
Warum Warmwasser nicht beliebig kühl sein darf und wer auf Legionellen prüfen muss.
- Temperaturen nach Umweltbundesamt
- Prüfpflicht nach Trinkwasserverordnung
- Planung von Speicher und Leitungen
Wie heiß muss Warmwasser wegen Legionellen sein?
Warmwasser darf nicht beliebig abgesenkt werden, weil sich Legionellen in lauwarmem Wasser vermehren. Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in vermieteten Gebäuden müssen nach der Trinkwasserverordnung regelmäßig auf Legionellen untersucht werden; der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter. Welche Temperaturen an Speicher und Leitungen nötig sind, legen die anerkannten Regeln der Technik fest.
Stand:
Kostenlos und unverbindlich
Warmwasser prüfen und planen lassen
Zwei Fragen, Ihre Postleitzahl, Ihre Rückrufnummer – unter einer Minute. Wir rufen Sie zurück, ohne Verkaufsdruck.
Was können wir für Sie tun?
Wählen Sie, was am ehesten passt.
Bei einer Störung geht es am schnellsten per Anruf:
06183 9099961 anrufenOder weiter mit der Anfrage.
Bitte eine Möglichkeit wählen.
Kostenlos und unverbindlich · Verschlüsselte Übertragung · Rückruf an Werktagen
Wie dringend ist es?
Das hilft uns bei der Terminplanung.
Bitte eine Möglichkeit wählen.
Kostenlos und unverbindlich · Verschlüsselte Übertragung · Rückruf an Werktagen
Wo steht die Heizung?
Wir sind in Wetzlar und ganz Mittelhessen unterwegs.
Bitte fünfstellige Postleitzahl angeben.
Kostenlos und unverbindlich · Verschlüsselte Übertragung · Rückruf an Werktagen
Wie erreichen wir Sie?
Wir rufen Sie an Werktagen zurück – unverbindlich.
Wir übergeben Ihre Anfrage an das Büro von Noa Haustechnik …
Das kann bis zu einer Minute dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Vielen Dank. Wir rufen Sie an Werktagen zurück.
- Kurzes Telefonat zu Ihrem Vorhaben
- Bei Bedarf Termin vor Ort in Wetzlar und Mittelhessen
Eilig? Rufen Sie an:
06183 9099961Die Übergabe hat leider nicht geklappt.
Ihre Angaben sind nicht verloren. Sie erreichen uns direkt per Telefon oder schicken Ihre Anfrage mit einem Klick als E-Mail – der Text ist bereits vorbereitet.
Lieber direkt sprechen? 06183 9099961
Warum sind Legionellen ein Problem?
Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem, stehendem Wasser vermehren. Gefährlich werden sie, wenn Menschen feinen Wassernebel einatmen, etwa beim Duschen – daher knüpft die Trinkwasserverordnung die Prüfpflicht an Anlagen mit Duschen oder anderen Einrichtungen, die Wasser vernebeln.
Das Umweltbundesamt weist außerdem darauf hin, dass stagnierendes Wasser generell zu Hygieneproblemen führen kann und Legionellen sogar in Kaltwasserleitungen wachsen können, wenn das Wasser dort lange steht und sich erwärmt.
Wie heiß sollte das Warmwasser sein?
Das Umweltbundesamt empfiehlt, am Austritt des Trinkwassererwärmers stets mindestens 60 Grad einzuhalten. Überall im Leitungssystem sollte das warme Wasser mindestens 55 Grad haben.
Diese Werte sind die Grenze für den Spartipp „Warmwasser herunterdrehen“. Wer am Speicher spart, sollte das nur im Rahmen der Regeln der Technik tun und die Anlage kennen: Wie groß ist der Speicher, wie lang sind die Leitungen, gibt es eine Zirkulation?
Wer muss auf Legionellen prüfen?
Nach § 31 Trinkwasserverordnung die Betreiber von Großanlagen, die Trinkwasser im Rahmen gewerblicher oder öffentlicher Tätigkeit abgeben – dazu zählt die Vermietung. Eine Großanlage liegt vor, wenn der Speicher oder zentrale Durchflusserwärmer mehr als 400 Liter fasst oder mindestens eine Leitung zwischen Erwärmer und Zapfstelle mehr als 3 Liter enthält. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.
Die Übersicht zeigt, wer betroffen ist:
| Gebäude | Prüfpflicht | Grundlage |
|---|---|---|
| Ein- oder Zweifamilienhaus, selbst genutzt oder vermietet | keine Untersuchungspflicht | § 31 TrinkwV |
| Mehrfamilienhaus, vermietet, Kleinanlage | keine Untersuchungspflicht | § 31 TrinkwV |
| Mehrfamilienhaus, vermietet, Großanlage mit Duschen | mindestens alle drei Jahre | § 31 TrinkwV |
| Öffentliches Gebäude mit Großanlage und Duschen | mindestens jährlich | § 31 TrinkwV |
| Neu in Betrieb genommene Großanlage | erste Untersuchung 3 bis 12 Monate nach Inbetriebnahme | § 31 TrinkwV |
| Überschreitung von 100 KBE je 100 ml | Anzeige, Gefährdungsanalyse, Maßnahmen | § 51, Anlage 3 TrinkwV |
Was passiert bei Überschreitung des Maßnahmenwerts?
Der technische Maßnahmenwert für Legionellen liegt nach Anlage 3 Teil II der Trinkwasserverordnung bei 100 je 100 Milliliter. Wird er überschritten, muss der Betreiber nach § 51 unverzüglich handeln.
Die Pflichten im Überblick:
- Überschreitung dem Gesundheitsamt anzeigen, sofern das nicht schon die Untersuchungsstelle getan hat
- Die Anlage untersuchen lassen, einschließlich Ortsbesichtigung und Prüfung auf Einhaltung der Regeln der Technik
- Eine schriftliche Gefährdungsanalyse erstellen lassen
- Die nötigen Maßnahmen umsetzen und dokumentieren; die Unterlagen zehn Jahre aufbewahren
Was bedeutet das für die Wärmepumpe?
Höhere Warmwassertemperaturen senken die Effizienz einer Wärmepumpe, weil sie dafür mehr Temperaturhub leisten muss. Die Planung muss beides abwägen: Hygiene und Stromverbrauch.
Im Einfamilienhaus mit kleinem Speicher und kurzen Leitungen ist das meist gut lösbar. Bei Großanlagen helfen Konzepte, die wenig warmes Wasser vorhalten, etwa Frischwasserstationen, die Trinkwasser erst beim Zapfen erwärmen. Welche Lösung zu Ihrem Haus passt, legen wir in der Planung fest.
Wie vermeide ich stehendes Wasser?
Tote Leitungen entfernen und selten genutzte Zapfstellen regelmäßig spülen. Das gilt im Einfamilienhaus genauso wie im Mehrfamilienhaus.
Typische Schwachstellen, auf die wir bei Umbau und Wartung achten:
- Stillgelegte Leitungen, die nach einem Umbau noch am Netz hängen
- Gäste-Dusche oder Außenzapfstelle, die monatelang nicht benutzt wird
- Überdimensionierte Speicher, deren Inhalt sich kaum austauscht
- Kaltwasserleitungen, die neben warmen Leitungen oder in warmen Schächten verlaufen
Was wir selbst machen – und was nicht
Planung und Einbau der Trinkwasser-Installation gehören zu unserem Handwerk. Probenahme, Laboranalyse und Gefährdungsanalyse machen dafür zugelassene Stellen.
Macht Noa Haustechnik
- Speicher, Zirkulation und Leitungen planen und einbauen
- Tote Leitungen zurückbauen
- Temperaturen an Speicher und Regelung einstellen
Machen andere Fachleute
- Probenahme und Laboruntersuchungzugelassene Untersuchungsstelle
- Gefährdungsanalysedafür qualifizierte Sachverständige
- Anordnungen bei ÜberschreitungGesundheitsamt
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Warmwasser und Legionellen
Muss ich im Einfamilienhaus auf Legionellen prüfen?
Nein. § 31 Trinkwasserverordnung nimmt Ein- und Zweifamilienhäuser von der Untersuchungspflicht aus. Die Temperaturempfehlungen des Umweltbundesamts sind trotzdem sinnvoll.
Wie oft wird geprüft?
Bei vermieteten Gebäuden mit Großanlage mindestens alle drei Jahre, bei öffentlichen Gebäuden mindestens jährlich. Neue Großanlagen werden erstmals drei bis zwölf Monate nach Inbetriebnahme untersucht.
Darf ich den Speicher niedriger stellen?
Nur im Rahmen der Regeln der Technik. Das Umweltbundesamt empfiehlt mindestens 60 Grad am Austritt des Trinkwassererwärmers. Wir beraten zu Ihrer Anlage.
Was ist eine Großanlage?
Eine Anlage mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mit mehr als 3 Litern Inhalt in mindestens einer Leitung zwischen Erwärmer und Zapfstelle – außerhalb von Ein- und Zweifamilienhäusern.
Was hilft gegen Legionellen?
Ausreichende Temperatur, regelmäßiger Durchfluss und keine toten Leitungen. Eine gut geplante Installation ist der beste Schutz.
Quellen
Rechts- und Förderangaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.
- § 31 Trinkwasserverordnung (Untersuchungspflichten Legionellen) · abgerufen 22.09.2026
- § 51 Trinkwasserverordnung (Maßnahmen bei Überschreitung) · abgerufen 22.09.2026
- Trinkwasserverordnung, Anlage 3 (Indikatorparameter) · abgerufen 22.09.2026
- Umweltbundesamt: Bewusster Umgang mit Warmwasser · abgerufen 22.09.2026
- BMG: Trinkwasserverordnung und Legionellen · Stand 10.10.2023, abgerufen 22.09.2026
Kostenlos und unverbindlich
Warmwasser prüfen und planen lassen
Zwei Fragen, Ihre Postleitzahl, Ihre Rückrufnummer – unter einer Minute. Wir rufen Sie zurück, ohne Verkaufsdruck.
Was können wir für Sie tun?
Wählen Sie, was am ehesten passt.
Bei einer Störung geht es am schnellsten per Anruf:
06183 9099961 anrufenOder weiter mit der Anfrage.
Bitte eine Möglichkeit wählen.
Kostenlos und unverbindlich · Verschlüsselte Übertragung · Rückruf an Werktagen
Wie dringend ist es?
Das hilft uns bei der Terminplanung.
Bitte eine Möglichkeit wählen.
Kostenlos und unverbindlich · Verschlüsselte Übertragung · Rückruf an Werktagen
Wo steht die Heizung?
Wir sind in Wetzlar und ganz Mittelhessen unterwegs.
Bitte fünfstellige Postleitzahl angeben.
Kostenlos und unverbindlich · Verschlüsselte Übertragung · Rückruf an Werktagen
Wie erreichen wir Sie?
Wir rufen Sie an Werktagen zurück – unverbindlich.
Wir übergeben Ihre Anfrage an das Büro von Noa Haustechnik …
Das kann bis zu einer Minute dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Vielen Dank. Wir rufen Sie an Werktagen zurück.
- Kurzes Telefonat zu Ihrem Vorhaben
- Bei Bedarf Termin vor Ort in Wetzlar und Mittelhessen
Eilig? Rufen Sie an:
06183 9099961Die Übergabe hat leider nicht geklappt.
Ihre Angaben sind nicht verloren. Sie erreichen uns direkt per Telefon oder schicken Ihre Anfrage mit einem Klick als E-Mail – der Text ist bereits vorbereitet.
Lieber direkt sprechen? 06183 9099961
Sprechen wir über Ihr Vorhaben.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie an oder stellen Sie Ihre Anfrage in einer Minute.
Kostenlose Beratung anfordernDirekt erreichen
06183 9099961Kostenlose Erstberatung · Rückruf an Werktagen
info@noa-haustechnik.de