Wie oft muss die Heizung gewartet werden? · Ratgeber
Heizung warten. Wie oft wirklich?
Wartung ist nicht Schornsteinfeger – was wir prüfen und was hoheitlich bleibt.
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Wie oft sollte eine Heizung gewartet werden?
Wartung und Schornsteinfeger sind zweierlei. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft Sicherheit und Abgaswerte und führt die Feuerstättenschau zweimal in seinem Bestellungszeitraum durch. Die Wartung durch den Fachbetrieb sichert Funktion, Wirkungsgrad und oft die Herstellergarantie. Hersteller schreiben für Gas- und Ölgeräte in der Regel eine jährliche Wartung vor; die Intervalle stehen in der Anleitung Ihres Geräts.
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Wie oft sollte eine Heizung gewartet werden?
So oft, wie der Hersteller es vorgibt – bei Gas- und Ölheizungen in der Regel einmal im Jahr. Das genaue Intervall steht in der Installations- oder Wartungsanleitung Ihres Geräts.
Das Umweltbundesamt empfiehlt, die Heizungsanlage zu Beginn der Heizperiode warten zu lassen. Praktisch heißt das: im Spätsommer oder Frühherbst, bevor die Heizung wieder täglich läuft. Dann fallen Mängel auf, bevor es kalt wird, und die Termine sind leichter zu bekommen als im ersten Frost.
Was wird bei der Wartung gemacht?
Brenner, Wärmetauscher, Abgaswege, Sicherheitseinrichtungen, Druck und Einstellung. Der genaue Umfang richtet sich nach Gerät und Herstellervorgabe.
- Brenner und Wärmetauscher prüfen und reinigen
- Abgasweg und Anschlüsse auf Dichtheit und Verschmutzung prüfen
- Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitsventil und Ausdehnungsgefäß kontrollieren
- Anlagendruck prüfen und bei Bedarf Wasser nachfüllen
- Verbrennung und Einstellung prüfen, Regelung und Heizkurve kontrollieren
- Kondensatablauf bei Brennwertgeräten reinigen
- Ergebnis dokumentieren und Mängel benennen
Was macht der Schornsteinfeger – und was wir?
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger übernimmt hoheitliche Aufgaben: Er prüft Betriebs- und Brandsicherheit und misst die Abgaswerte. Wir warten die Technik. Die Tabelle trennt beides.
| Aufgabe | Fachbetrieb | Bezirksschornsteinfeger | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Brenner, Wärmetauscher und Kondensatablauf reinigen | ja | nein | Herstellervorgabe |
| Druck, Sicherheitseinrichtungen und Regelung prüfen | ja | nein | Herstellervorgabe |
| Störung beheben, Teile tauschen | ja | nein | Auftrag des Eigentümers |
| Erste Messung nach Inbetriebnahme einer Öl- oder Gasheizung | Inbetriebnahme | Messung binnen vier Wochen | § 14 1. BImSchV |
| Wiederkehrende Messung bei Öl und Gas ab 4 kW | Kontrolle bei der Wartung | jedes dritte Kalenderjahr, bei Anlagen über zwölf Jahre jedes zweite | § 15 1. BImSchV |
| Feuerstättenschau | nein | zweimal in sieben Jahren Bestellungszeitraum | §§ 10, 14 SchfHwG |
| Feuerstättenbescheid mit Fristen | nein | erlässt ihn | § 14a SchfHwG |
Wie oft kommt der Schornsteinfeger?
Das steht in Ihrem Feuerstättenbescheid. Darin legt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger fest, welche Schornsteinfegerarbeiten an Ihrer Anlage anfallen, wie oft im Jahr und bis wann.
Die Feuerstättenschau findet zweimal während des siebenjährigen Bestellungszeitraums statt, frühestens drei und spätestens fünf Jahre nach der letzten. Die Abgasmessung bei Öl- und Gasheizungen ab 4 Kilowatt ist in jedem dritten Kalenderjahr fällig, bei Anlagen, die älter als zwölf Jahre sind, in jedem zweiten. Anlagen mit selbstkalibrierender Verbrennungsregelung werden nur in jedem fünften Kalenderjahr gemessen.
Die Messung des Schornsteinfegers ersetzt keine Wartung. Sie zeigt, ob die Grenzwerte eingehalten sind, reinigt aber nichts und stellt nichts ein.
Ist die jährliche Wartung Pflicht?
Eine Pflicht zur regelmäßigen Wartung gibt es, aber ohne festes Intervall: Nach § 60 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) muss der Betreiber die Teile, die den Wirkungsgrad der Heizung wesentlich beeinflussen, regelmäßig warten und instand halten lassen, und zwar von jemandem mit Fachkunde. Den jährlichen Rhythmus geben die Hersteller vor – als Bedingung für einen sicheren Betrieb und häufig für Garantieleistungen.
Zusätzliche gesetzliche Prüfungen gelten nur für größere Häuser: Nach § 60b GModG muss eine Heizung mit Wasser als Wärmeträger in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren einer Heizungsprüfung mit Optimierung unterzogen werden, Anlagen aus der Zeit vor dem 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2027. Für Wärmepumpen, die seit 2024 in solchen Gebäuden eingebaut werden, verlangt § 60a eine Betriebsprüfung. In Häusern mit weniger als sechs Wohnungen, also etwa im Ein- oder Zweifamilienhaus, gelten diese beiden Prüfungen nicht (Stand 2026).
Welche Garantiebedingungen für Ihr Gerät gelten, steht in den Garantieunterlagen. Heben Sie die Wartungsnachweise deshalb auf.
Lohnt sich ein Wartungsvertrag?
Er sichert feste Termine und erinnert an Fristen, ohne dass Sie selbst daran denken müssen. Für viele Haushalte ist das der eigentliche Nutzen: Die Wartung fällt nicht mehr aus, weil sie vergessen wurde.
Ob und in welcher Form wir einen Wartungsvertrag für Ihre Anlage anbieten, besprechen wir am Telefon. Sagen Sie uns dazu Hersteller, Gerätetyp und Baujahr.
Was ist bei Wärmepumpe und Klimaanlage anders?
Eine Wärmepumpe hat keinen Brenner und keine Abgase, deshalb entfällt die Abgasmessung durch den Schornsteinfeger. Gewartet werden dort unter anderem Außengerät, Kondensatablauf, Hydraulik und Regelung, je nach Anlage auch der Kältekreis.
Bei Klimaanlagen stehen Filter, Wärmetauscher, Kondensatablauf und Kältekreis im Mittelpunkt. Beides erklären wir auf eigenen Seiten.
Was wir selbst machen – und was nicht
Macht Noa Haustechnik
- Gas- und Ölheizungen nach Herstellervorgabe warten
- Störungen suchen und beheben, Verschleißteile tauschen
- Einstellung, Druck und Regelung prüfen und anpassen
Machen andere Fachleute
- Feuerstättenschau, Abgasmessung, Feuerstättenbescheidbevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
- Arbeiten an der Gasleitung vor dem Gerätim Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Unternehmen
- Elektrische Anschlüsse und ZählerschrankElektrofachbetrieb
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Heizungswartung
Ist Heizungswartung Pflicht?
Ja, aber ohne festes Intervall: § 60 GModG verlangt eine regelmäßige Wartung durch Fachkundige. Den jährlichen Rhythmus geben die Hersteller vor. Zusätzliche Prüfungen nach §§ 60a und 60b GModG gelten nur in Gebäuden ab sechs Wohnungen.
Was ist der Unterschied zum Schornsteinfeger?
Der Schornsteinfeger prüft hoheitlich Sicherheit und Abgaswerte. Wir warten die Technik: reinigen, einstellen, Verschleiß erkennen und beheben.
Verliere ich ohne Wartung die Garantie?
Bei vielen Herstellern setzt die Garantie eine regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb voraus. Die Bedingungen stehen in Ihren Garantieunterlagen.
Wann ist der beste Zeitpunkt?
Vor der Heizperiode, also im Spätsommer oder Frühherbst. Dann fallen Mängel auf, bevor die Heizung täglich gebraucht wird.
Bieten Sie Wartungsverträge an?
Rufen Sie an – wir nennen Ihnen die Möglichkeiten für Ihre Anlage.
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- Ratgeber Wartung einer Wärmepumpe: was wirklich nötig ist
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Quellen
Rechts- und Förderangaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.
- § 14 SchfHwG – Feuerstättenschau (Gesetzestext) · abgerufen 22.09.2026
- § 10 SchfHwG – Dauer der Bestellung (Gesetzestext) · abgerufen 22.09.2026
- § 14a SchfHwG – Feuerstättenbescheid (Gesetzestext) · abgerufen 22.09.2026
- § 14 1. BImSchV – Überwachung neuer Feuerungsanlagen (Verordnungstext) · abgerufen 22.09.2026
- § 15 1. BImSchV – Wiederkehrende Überwachung von Öl- und Gasfeuerungsanlagen (Verordnungstext) · abgerufen 22.09.2026
- § 60 GModG – Wartung und Instandhaltung (Gesetzestext) · Stand 2026, abgerufen 22.09.2026
- § 60a GModG – Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen (Gesetzestext) · Stand 2026, abgerufen 22.09.2026
- § 60b GModG – Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen (Gesetzestext) · Stand 2026, abgerufen 22.09.2026
- Umweltbundesamt: Heizen, Raumtemperatur (Wartung zu Beginn der Heizperiode) · abgerufen 22.09.2026
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