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Kommt bei mir Fernwärme? · Stand September 2026

Der Wärmeplan. Was folgt daraus?

Bis Mitte 2028 legen alle Gemeinden der Region fest, wo Wärmenetze möglich sind.

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  • Fristen nach Wärmeplanungsgesetz
  • Stand in Wetzlar und Gießen
  • Warten oder tauschen – ehrlich abgewogen

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich?

Nach § 4 Wärmeplanungsgesetz müssen Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 vorlegen – das betrifft jede Kommune rund um Wetzlar. Der Plan allein verpflichtet Sie zu nichts. Wichtig wird er für die Förderung: Ist der Anschluss an ein Wärmenetz für Ihr Grundstück kommunal entschieden, fördert die KfW dort keine Einzelheizung mehr.

Stand:

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Was ist kommunale Wärmeplanung?

Die Gemeinde untersucht, wo sich Wärmenetze wirtschaftlich lohnen und wo Häuser auch künftig einzeln heizen werden. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes.

Am Ende steht ein Plan, der das Gemeindegebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete einteilt. Typisch sind Gebiete für ein Wärmenetz, Gebiete für dezentrale Versorgung – etwa mit Wärmepumpen – und Prüfgebiete, deren Eignung noch offen ist.

Welche Fristen gelten?

Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, alle übrigen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Maßgeblich ist die Einwohnerzahl zum 1. Januar 2024.

Im Einzugsgebiet rund um Wetzlar liegt keine Gemeinde über dieser Grenze – auch Gießen nicht. Für alle gilt deshalb der 30. Juni 2028. Wetzlar und Gießen sind früher dran als gefordert. Laut FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums (Stand Mai 2026) hat das Bundeskabinett außerdem eine Novelle beschlossen, die kleinen Kommunen die Planung erleichtern soll; ob sie in dieser Form in Kraft tritt, verfolgen wir.

Stand der Wärmeplanung in der Region: nur belegte Stände, sonst gesetzliche Frist (Stand 22.09.2026)
KommuneStandFristQuelle
WetzlarWärmeplan am 16.06.2026 beschlossen; 13 mögliche Wärmenetzgebiete, Altstadt als Prüfgebiet30.06.2028 (erfüllt)Stadt Wetzlar
GießenWärmeplan am 03.07.2025 beschlossen; interaktive Karte zeigt je Adresse, ob und wann ein Fernwärmeanschluss möglich ist30.06.2028 (erfüllt)Stadt Gießen
Aßlar, Solms, Braunfels, Lahnaukein Stand belegt30.06.2028§ 4 WPG
Ehringshausen, Leun, Hüttenberg, Schöffengrundkein Stand belegt30.06.2028§ 4 WPG
Heuchelheim, Wettenberg, Linden, Langgönskein Stand belegt30.06.2028§ 4 WPG
alle übrigen Gemeinden der Regionkein Stand belegt30.06.2028§ 4 WPG

Verpflichtet mich der Wärmeplan?

Nein. § 18 Absatz 2 Wärmeplanungsgesetz stellt klar: Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen.

Eine Pflicht, sich an ein Wärmenetz anzuschließen, kann nur eine eigene Satzung der Gemeinde begründen – der sogenannte Anschluss- und Benutzungszwang. Das ist ein gesonderter Beschluss und folgt nicht automatisch aus dem Plan.

Früher hatte der Wärmeplan noch eine zweite Bedeutung: Das alte Gebäudeenergiegesetz koppelte an ihn, ab wann im Bestand die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen galt. Diese Kopplung ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz seit dem 29. Juli 2026 entfallen.

Was ändert sich bei der Förderung?

Hier hat der Plan echte Folgen. Nach dem KfW-Merkblatt 458 gilt: Ist für ein Grundstück aufgrund einer kommunalen Entscheidung der Anschluss an ein Wärmenetz vorgesehen, wird nur der Netzanschluss gefördert – keine eigene Wärmepumpe und keine Pelletheizung.

Umgekehrt bleibt in Gebieten mit dezentraler Versorgung die Einzelheizung förderfähig. Bevor Sie einen Antrag stellen, lohnt deshalb ein Blick in den Plan Ihrer Gemeinde.

Staatliche Förderung ist möglich – bis zu 70 % je nach Voraussetzungen (Stand 2026). Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und unterstützen beim Antrag.

Soll ich auf den Plan meiner Gemeinde warten?

Nur wenn Ihre Heizung noch zuverlässig läuft und ein Wärmenetz in Ihrer Straße realistisch ist. Wer jetzt tauschen muss, entscheidet nach dem Haus, nicht nach einem Plan, der vielleicht erst 2028 kommt.

Diese Fragen helfen bei der Entscheidung:

  • Wie alt ist Ihre Heizung, und wie oft musste sie zuletzt repariert werden?
  • Liegt in Ihrer Straße schon ein Wärmenetz, oder hat der Versorger eines angekündigt?
  • Wohnen Sie in einem dicht bebauten Ortskern oder am Rand in einem Einfamilienhausgebiet?
  • Eignet sich Ihr Haus für eine Wärmepumpe – etwa mit Heizkörpern, die bei niedriger Vorlauftemperatur ausreichen?

Wie ist der Stand in der Region?

Wetzlar hat seinen Wärmeplan am 16. Juni 2026 beschlossen. Das Zielszenario sieht vor, dass rund 21 % des Wärmebedarfs über Wärmenetze gedeckt werden; für die Stadtteile weist der Plan überwiegend dezentrale Lösungen aus. Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber zur Wärmeplanung Wetzlar.

Gießen hat seinen Wärmeplan am 3. Juli 2025 beschlossen. In der interaktiven Karte der Stadt geben Sie Ihre Adresse ein und sehen, ob und wann ein Fernwärmeanschluss möglich ist und wo voraussichtlich kein Wärmenetz entsteht. Für Aßlar, Solms, Braunfels, Lahnau und die übrigen Gemeinden liegt uns kein belegter Stand vor – dort gilt die Frist 30. Juni 2028.

Was wir selbst machen – und was nicht

Den Wärmeplan erstellt Ihre Gemeinde, das Wärmenetz baut der Versorger. Wir kümmern uns um die Heizung in Ihrem Haus.

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  • Heizung im Haus prüfen und Eignung für eine Wärmepumpe einschätzen
  • Wärmepumpe oder neue Heizung planen und einbauen
  • Förder-Voraussetzungen prüfen und beim Antrag unterstützen

Machen andere Fachleute

  • Wärmeplan und AnschlusssatzungGemeinde
  • Bau und Betrieb des Wärmenetzes, HausanschlussNetzbetreiber, z. B. Stadtwerke
  • Energieberatung und SanierungsfahrplanEnergieeffizienz-Experte

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Wärmeplanung

Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?

Aus dem Wärmeplan allein nicht – § 18 Absatz 2 WPG schließt eine solche Pflicht aus. Einen Anschlusszwang kann nur eine eigene Satzung der Gemeinde regeln.

Wann ist meine Gemeinde dran?

Spätestens bis zum 30. Juni 2028. Das gilt für alle Gemeinden im Einzugsgebiet rund um Wetzlar, weil keine mehr als 100.000 Einwohner hat.

Was ist ein Prüfgebiet?

Ein Gebiet, dessen Eignung für ein Wärmenetz noch offen ist. In Wetzlar ist das zum Beispiel die Altstadt.

Bekomme ich Förderung, wenn mein Gebiet Wärmenetzgebiet wird?

Für den Netzanschluss ja. Eine eigene Heizung wird nur gefördert, solange für Ihr Grundstück keine kommunale Anschlussentscheidung vorliegt.

Wurde das Wärmeplanungsgesetz 2026 geändert?

Laut Bundeswirtschaftsministerium hat das Bundeskabinett im Mai 2026 eine Novelle zur Vereinfachung für kleine Kommunen beschlossen. Den weiteren Stand halten wir auf dieser Seite aktuell.

Quellen

Rechts- und Förderangaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.

  1. § 4 Wärmeplanungsgesetz (Gesetzestext) · abgerufen 22.09.2026
  2. § 18 Wärmeplanungsgesetz (Gesetzestext) · abgerufen 22.09.2026
  3. BMWE: FAQ Wärmeplanungsgesetz · Stand Mai 2026, abgerufen 22.09.2026
  4. KfW-Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Stand 07/2026 · gültig ab 21.07.2026, abgerufen 22.09.2026
  5. Stadt Wetzlar: Kommunale Wärmeplanung (Beschluss 16.06.2026) · abgerufen 22.09.2026
  6. Stadt Gießen: Kommunale Wärmeplanung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 03.07.2025, interaktive Karte) · abgerufen 22.09.2026
  7. Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende: Fristen WPG/GEG · abgerufen 22.09.2026

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