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Ratgeber Bad · Maße nach DIN 18040-2

Barrierefreies Bad. Maße, die zählen.

120 oder 150 Zentimeter: was barrierefrei und was rollstuhlgerecht bedeutet.

Helles, modernes Bad mit Badewanne, bodengleicher Dusche und Waschtisch HEIZUNG · SANITÄR · KLIMA · HEIZUNG · SANITÄR · KLIMA · MEISTER BETRIEB
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Welche Maße braucht ein barrierefreies Bad?

Die DIN 18040-2 unterscheidet zwei Stufen: Barrierefreie Bäder brauchen vor WC, Waschtisch und in der Dusche jeweils eine Bewegungsfläche von 120 mal 120 Zentimetern, rollstuhlgerechte Bäder nach Anforderung R 150 mal 150 Zentimeter. Die Flächen dürfen sich überlagern, die schwellenlose Dusche zählt mit. Bodengleich heißt höchstens zwei Zentimeter Übergang, der Boden muss rutschhemmend sein.

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Was unterscheidet barrierefrei und rollstuhlgerecht?

Die Größe der Bewegungsflächen und zusätzliche Anforderungen an WC und Waschtisch. „Barrierefrei“ zielt auf Menschen, die unsicher gehen oder einen Rollator nutzen, „rollstuhlgerecht“ (Anforderung R) auf das Wenden und Umsetzen im Rollstuhl.

Die Tabelle stellt die wichtigsten Werte nebeneinander. Sie stammen aus einer Zusammenfassung der Norm; die DIN selbst ist kostenpflichtig. Für Ihre Planung gleichen wir die Werte mit der Situation vor Ort ab.

Maße im Überblick (Stand September 2026) – Werte nach nullbarriere.de, DIN 18040-2 im Original vor Ausführung abgleichen
Bauteilbarrierefreirollstuhlgerecht (R)Quelle
Bewegungsfläche vor WC, Waschtisch und im Duschplatzje 120 × 120 cmje 150 × 150 cmDIN 18040-2 (Zusammenfassung)
Duschplatzniveaugleich, höchstens 2 cm abgesenkt, Übergang abgeschrägtwie barrierefreiDIN 18040-2 (Zusammenfassung)
Gefälle im Duschplatzmindestens 0,5 bis 1,5 % je nach Belag, nicht wesentlich über 2 %wie barrierefreiDIN 18040-2 (Zusammenfassung)
Tür zum Badlichte Breite mindestens 80 cm, schlägt nicht in den Raumlichte Breite mindestens 90 cm, schlägt nicht in den RaumDIN 18040-2 (Zusammenfassung)
WC: Abstand seitlichmindestens 20 cm zu Wand oder Objektauf einer Seite mindestens 90 cm, auf der anderen 30 cmDIN 18040-2 (Zusammenfassung)
WC: Sitzhöhekeine feste Vorgabe46 bis 48 cm inklusive SitzDIN 18040-2 (Zusammenfassung)
WaschtischMontagehöhe 80 bis 90 cmMontagehöhe 80 cm, unterfahrbar mit BeinfreiraumDIN 18040-2 (Zusammenfassung)
Boden im Duschbereichrutschhemmend: Bewertungsgruppe B (barfuß) und R10wie barrierefreiDIN 18040-2 (Zusammenfassung) mit DGUV-Regeln

Wie groß muss die Dusche sein?

So groß, dass die Bewegungsfläche von 120 mal 120 Zentimetern hineinpasst – bei Anforderung R 150 mal 150 Zentimeter. Dafür muss der Duschplatz schwellenlos sein, denn nur dann zählt er als Bewegungsfläche.

Das ist der Grund, warum eine barrierefreie Dusche nicht mehr Platz kosten muss, als man denkt: Die Fläche vor dem Waschtisch und der Duschplatz dürfen sich überlagern. Eine Duschabtrennung, die sich wegklappen lässt, hält die Fläche frei. Ein fest eingebauter Duschsitz sollte nach der Normzusammenfassung hochklappbare Armlehnen haben.

Welche Höhen gelten für WC und Waschtisch?

Für rollstuhlgerechte Bäder nennt die Norm eine WC-Sitzhöhe von 46 bis 48 Zentimetern und einen unterfahrbaren Waschtisch in 80 Zentimetern Höhe. Für barrierefreie Bäder ohne Rollstuhl gibt sie beim Waschtisch 80 bis 90 Zentimeter an.

Im Alltag planen wir die Höhen nach der Person, die das Bad nutzt: Wer groß ist und schlecht aufstehen kann, braucht ein anderes WC als jemand, der im Rollstuhl sitzt. Mit einer Vorwand lassen sich WC und Waschtisch in genau der Höhe montieren, die passt.

Wie rutschfest muss der Boden sein?

Rutschhemmend. Die Normzusammenfassung nennt für den Duschbereich Beläge der Bewertungsgruppe B für nasse Barfußbereiche und die Gruppe R10 nach den DGUV-Regeln.

Die R-Gruppen beschreiben die Rutschhemmung für Bereiche mit Schuhen, die Gruppen A, B und C für Barfußbereiche. Für die Dusche zählt deshalb vor allem die Barfuß-Einstufung. Kleinere Fliesenformate mit mehr Fugen geben zusätzlich Halt, großformatige Fliesen brauchen eine passende Oberfläche. Das Gefälle soll nicht steiler sein als nötig, weil mit ihm auch die Rutschgefahr steigt.

Brauche ich Haltegriffe?

Sinnvoll sind sie fast immer, Pflicht werden sie bei Anforderung R: Dort sieht die Norm Stützklappgriffe an beiden Seiten des WC vor.

Auch wenn heute noch niemand Griffe braucht, sollten die Wände sie später tragen können. Die Normzusammenfassung verlangt genau das: Wände von Sanitärräumen so ausbilden, dass senkrechte und waagerechte Stützgriffe nachgerüstet werden können. Wird die Wand ohnehin geöffnet, setzen wir Verstärkungen mit ein – später ist das deutlich aufwendiger.

Muss ein Bestandsbad die Norm vollständig erfüllen?

Nein. Im Bestand ist die DIN 18040-2 ein Planungsziel, das sich wegen Grundriss und Decke nicht immer ganz erreichen lässt. Wir planen so nah daran wie möglich und sagen offen, wo es nicht reicht.

Auch die Pflegekasse fragt nicht nach der Norm. Sie kann nach § 40 Abs. 4 SGB XI Maßnahmen bezuschussen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen – also auch Teilschritte wie den Tausch der Wanne gegen eine bodengleiche Dusche.

Was wir selbst machen – und was nicht

Macht Noa Haustechnik

  • Aufmaß der Bewegungsflächen und Planung nach DIN 18040-2
  • Vorwand, WC und Waschtisch in passender Höhe, bodengleiche Dusche
  • Verstärkungen für spätere Haltegriffe beim Aufbau der Vorwand

Machen andere Fachleute

  • Rutschhemmende Fliesen und AbdichtungFliesenleger
  • TürverbreiterungMaurer oder Trockenbau, Tür durch Tischler
  • Licht, Notruf und SteckdosenElektrofachbetrieb

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum barrierefreien Bad

Wie groß muss ein barrierefreies Bad mindestens sein?

Eine feste Mindestgröße nennt die Norm nicht. Das Bad muss so groß sein, dass vor WC, Waschtisch und im Duschplatz jeweils 120 × 120 cm Bewegungsfläche Platz finden – überlagert gerechnet. Rollstuhlgerecht sind es 150 × 150 cm.

Dürfen sich Bewegungsflächen überlagern?

Ja. Die Fläche vor dem Waschtisch darf zum Beispiel im schwellenlosen Duschplatz liegen.

Welche Fliesen sind rutschfest genug?

Im Duschbereich Beläge der Bewertungsgruppe B für Barfußbereiche und R10 – so nennt es die Zusammenfassung der DIN 18040-2. Wir stimmen die Fliese mit dem Fliesenleger ab.

Brauche ich Haltegriffe?

Sie sind sinnvoll und bei rollstuhlgerechten Bädern am WC vorgesehen. Die Wand muss dafür tragfähig vorbereitet sein – am einfachsten beim Umbau.

Ist bodengleich schon barrierefrei?

Nein. Die bodengleiche Dusche ist eine von mehreren Anforderungen; dazu kommen Bewegungsflächen, Türbreite, Höhen und rutschhemmender Boden.

Quellen

Rechts- und Förderangaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.

  1. DIN 18040-2 Bad – Zusammenfassung (Sekundärquelle, Norm kostenpflichtig) · abgerufen 22.09.2026
  2. DIN 18040-2 Türen – Zusammenfassung (Sekundärquelle) · abgerufen 22.09.2026
  3. § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) · abgerufen 22.09.2026

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